Querulantengebühr am Bundesverfassungsgericht?

Berlin (dpa) - Eine neue Gebühr für notorische Beschwerdeführer könnte nach dem Willen von Verfassungsgerichtspräsident Andreas Voßkuhle das höchste deutsche Gericht entlasten. „Die Zahl der Verfassungsbeschwerden ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen“, so Voßkuhle.

„Die beiden Senate des Gerichts sind inzwischen nur noch mit äußerster Mühe in der Lage, alle Verfahren in einem angemessenen Zeitraum zu bewältigen“, sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Voßkuhle sieht inzwischen die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts in Gefahr. „Zu späte Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit“, sagte er.

Im vergangenen Jahr hatten die Karlsruher Richter knapp 6500 Verfassungsbeschwerden zu entscheiden. Zusätzlich wurden mehr als 2500 Eingaben durch die Verwaltung abschließend bearbeitet.

Wenn sich nichts ändere, drohe dem Bundesverfassungsgericht ein ähnliches Schicksal wie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, warnte Voßkuhle. „Dort stehen die Richter mittlerweile vor einem Bestand von mehr als 150 000 unerledigten Verfahren.“ Es gelte, „das Verfassungsgericht vor der Funktionsunfähigkeit zu bewahren“, forderte er. Die Richter sehen jetzt den Gesetzgeber am Zug.

Zur Entlastung schlägt das Karlsruher Gericht vor, die Bearbeitung offensichtlich aussichtsloser Anträge von einer Gebühr abhängig zu machen. Mit dieser „Mutwillensgebühr“ würden Querulanten abgeschreckt, die mitunter bis zu 500 Verfassungsbeschwerden erheben. Eine solche Gebühr sollte nach Voßkuhles Vorstellungen bis zu 5000 Euro betragen und gestaffelt nach den Vermögensverhältnissen des Beschwerdeführers erhoben werden. Den Plänen zufolge soll ein Rechtspfleger entscheiden, ob eine Gebühr zu verhängen ist. Will der Beschwerdeführer diese nicht zahlen, kann er eine richterliche Entscheidung darüber beantragen.

Voßkuhle betonte, mit dem Karlsruher Vorschlag solle „der Charakter des Bundesverfassungsgerichts als Bürgergericht bewahrt bleiben“. Die Alternativen zu einer solchen Mutwillensgebühr wären nach seinen Worten weitaus drastischer. „Einen Anwaltszwang, allgemeine Gerichtskosten oder ein freies Annahmeverfahren wie bei Klagen vor dem obersten Gerichtshof der USA wollen wir vermeiden“, erklärte er. Bisher ist eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe grundsätzlich kostenlos.

Der Gerichtspräsident verwies darauf, dass missbräuchliche Verfassungsbeschwerden auch aus Sicht des Steuerzahlers ein Ärgernis seien. „Grob geschätzt liegen die durchschnittlichen Bearbeitungskosten einer Verfassungsbeschwerde bei etwa 5000 Euro.“ Was die „Dauerkunden“ an gerichtlichen Ressourcen verbrauchten, fehle dann bei der Bearbeitung ernsthafter Anträge.