Verfassungsrichter bestätigen Kreisgebietsreform in MV

Greifswald (dpa) - Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern mit dem Zusammenlegen zahlreicher Landkreise und kreisfreier Städte kann umgesetzt werden. Das Verfassungsgericht des Landes in Greifswald wies am Donnerstag Beschwerden dagegen ab.

Fünf Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Greifswald und Wismar waren vor Gericht gezogen, weil sie das Recht auf kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt und die Bürgernähe der Verwaltung in Gefahr sehen. Damit ist der Weg frei für die Bildung der fünf größten Landkreise bundesweit. Jeder von ihnen wird größer sein als das Saarland.

Das Recht auf Selbstverwaltung werde durch die Reform nicht verletzt, urteilten die Richter, die auch die Größe der künftigen Kreise nicht beanstandeten. Die Verfassung gebe zwar eine objektive Garantie für den Bestand der Kreise als Verwaltungseinrichtungen, es gebe aber keinen Anspruch auf Gebietsbestand, sagte Gerichtspräsidentin Hannelore Kohl in der Urteilsbegründung.

Die Verwaltungsreform gilt als größtes Reformvorhaben der rot-schwarzen Landesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode. Mit den Landtags- und Kreistagswahlen am 4. September werden aus den zwölf bestehenden Landkreisen sechs neue Großkreise gebildet. Von den bislang sechs kreisfreien Städten behalten nur Rostock und Schwerin diesen Status.

Die Reformgesetze waren im Juli 2010 vom Landtag beschlossen worden. Mit den Änderungen reagiert das Land auf den anhaltenden Bevölkerungsschwund und den absehbaren Rückgang der Zuschüsse von Bund und EU. Allein im Rahmen des Solidarpaktes fließt zurzeit noch knapp eine Milliarde Euro ins Land, das Programm läuft 2019 aus.

Derzeit leben im Nordosten rund 1,65 Millionen Menschen, Prognosen zufolge werden es 2020 nur noch 1,5 Millionen sein. Mecklenburg- Vorpommern weist mit 71 Einwohnern je Quadratkilometer bundesweit die geringste Bevölkerungsdichte auf.

Das von der Landesregierung genannte Sparpotenzial der neuen Verwaltungsstrukturen wird von Opposition und Kommunalverbänden allerdings angezweifelt.

Seit Jahren ringen die Parteien im Land um eine neue Neuordnung der Verwaltung. Einen ersten Reformanlauf, bei dem insgesamt nur noch fünf Kreise bleiben sollten, hatten die Verfassungsrichter 2007 noch gestoppt. Die damalige rot-rote Regierung habe Alternativen zu wenig geprüft und die kommunale Selbstverwaltung stehe in solch großen Kreisen infrage, hieß es seinerzeit zur Begründung.