Rechtzeitig vorsorgen
Der in einer Patientenverfügung verlangte Behandlungsabbruch soll unnötiges weiteres Leiden verhindern. Hier hat der Patient sein eigenes Wohl im Sinn. Bei der Organspende geht es ihm darum, dass nach seinem Tod ein anderer mit einem seiner Organe weiterlebt.
05.03.2012
, 22:55 Uhr
Ein Akt der Nächstenliebe. Beides ist durchaus vereinbar. Setzt aber voraus, dass man sich beizeiten informiert und seine Patientenverfügung exakt formuliert. Wichtig auch: Man sollte alles mit den nächsten Angehörigen durchsprechen, damit diese im Ernstfall das durchsetzen, was der Patient in besseren Tagen verlangt hat.