Regierung schmettert Kritik des Bundesrats an Pkw-Maut ab

Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat die umfassende Kritik des Bundesrats an der geplanten Pkw-Maut abgeschmettert. Zweifel an den erwarteten Einnahmen und der Vereinbarkeit mit EU-Recht würden nicht geteilt, heißt es in einer Gegenäußerung.

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Die Länderkammer hatte Anfang Februar eine Stellungnahme mit zahlreichen Kritikpunkten beschlossen. Die Regierung hält das Gesetzespaket aber auch weiterhin nicht für zustimmungspflichtig im Bundesrat.

In den nächsten Wochen befasst sich der Bundestag mit dem Entwurf von Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU). Der Koalitionspartner SPD hat bereits gemahnt, Bedenken der Länder nicht vom Tisch zu wischen. Geplant ist, die Pkw-Maut 2016 auf Autobahnen und Bundesstraßen einzuführen, ohne deutsche Autofahrer dadurch zusätzlich zu belasten.

Die Bundesregierung bekräftigte ihre Prognose, dass von Pkws aus dem Ausland jährlich 700 Millionen Euro eingenommen werden. Trotz Kritik auch der Länder machte sie weiter keine genauen Angaben zur dahinter stehenden Berechnung, sondern erläuterte nur allgemein: „Anhand von verschiedenen Statistiken wurde für verschiedene Reisezwecke (Pendler, Geschäftsreisen, Urlaub, Besuche, Privatfahrten) ermittelt, wie viele Ein- und Durchfahrten jeweils zu erwarten sind und auf wie viele unterschiedliche Fahrzeuge sich diese verteilen.“ Laut Dobrindt sollen nach Abzug der Kosten rund 500 Millionen Euro pro Jahr übrig bleiben, die für Verkehrs-Investitionen reserviert werden.

Die Regierung verteidigte, dass nur inländischen Autobesitzern ihre Maut-Zahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer ausgeglichen werden sollen. Dies stelle lediglich sicher, dass der Übergang von der steuerfinanzierten zur vorwiegend nutzerfinanzierten Infrastruktur zu keiner Doppelbelastung führe. Der Bundesrat und die EU-Kommission hatten dagegen Zweifel angemeldet, dass dies mit EU-Recht vereinbar ist, das eine Benachteiligung von Ausländern untersagt.

Die Bundesregierung widersprach auch Warnungen des Bundesrats vor wirtschaftlichen Einbußen im kleinen Grenzverkehr. Die Mautsätze seien „moderat ausgestaltet und schrecken nicht vor einer Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes ab“. Die Länderkammer hatte in ihrer Stellungnahme vorgeschlagen, Autobahnen bis zu 30 Kilometer ins Bundesgebiet hinein von der Mautpflicht ausnehmen zu können. Dies sei „weder erforderlich noch praktikabel“, entgegnete die Regierung.