Rot-Grün: Bund muss sich bei Bildung mehr engagieren

Berlin (dpa) - Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer verlangen vom Bund mehr Engagement in der Bildungspolitik. Der von Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) vorgelegte Entwurf für eine Grundgesetzänderung zur Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung sei unzureichend.

Er werde den neuen großen Hausforderungen in Hochschulen und Schulen nicht gerecht, sagten die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Doris Ahnen (SPD) und die nordrhein-westfälische Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) der Nachrichtenagentur dpa. Löhrmann monierte: „Der Bund kann nicht einseitig eine Bildungsrepublik ausrufen, das Bezahlen aber weitgehend den Ländern überlassen.“

An diesem Donnerstag treffen die Bildungsminister der 16 Länder in Berlin erneut mit Bundesbildungsministerin Schavan zusammen, um die Chancen für eine Grundgesetzänderung auszuloten. Schavan will durch eine marginale Textänderung der Verfassung erreichen, dass der Bund künftig einige wenige ausgewählte Wissenschaftsprojekte von überregionaler Bedeutung an den Hochschulen dauerhaft finanziell unterstützen kann. Doch Schavans Gesetzesvorhaben geht der rot-grünen Länder-Mehrheit im Bundesrat nicht weit genug.

„Neue Herausforderungen in der Bildung, wie deutlich mehr Studenten, der Ruf der Eltern nach mehr Ganztagsschulen und die Schaffung eines gemeinsamen Schulwesens für Behinderte und Nichtbehinderte (Inklusion) erfordern neue Antworten und eine neue Zusammenarbeit von Bund und Ländern“, sagte Ahnen. Sie ist die Bildungssprecherin der SPD-geführten Länder. Perspektivisch sei dazu eine Grundgesetzänderung erforderlich.

Ahnen sagte weiter: „Aber es gibt auch Dinge, die unterhalb der rechtlichen Schwelle einer Verfassungsänderung möglich sind. Dazu haben SPD und Grüne Schwerpunkte benannt.“ Die SPD-Politikerin verwies unter anderem auf die noch immer ausstehende konkrete Finanzzusage des Bundes, für die Mehrkosten beim Hochschulpakt infolge der hohen Studienanfängerzahlen aufzukommen. Die Länder verlangen hier vom Bund allein für den Zeitraum 2011 bis 2015 einen finanziellen Nachschlag von 1,9 Milliarden Euro. Weiterhin könne der Bund den Ländern bei den Kosten für den Hochschulbau wie für die Hochschulforschung mehr entgegenkommen, sagte Ahnen.

Auch Löhrmann möchte die Bund-Länder-Zusammenarbeit in der Bildung auf eine sichere verfassungsrechtliche Grundlage stellen. Gleichwohl sieht aber auch sie für den Bund heute schon Möglichkeiten, die Länder bei der Modernisierung des Bildungssystems stärker zu unterstützen. So könnte zum Beispiel über das Sozialgesetzbuch der Einsatz von Schulsozialarbeitern für benachteiligte Schüler auch dauerhaft finanziert werden.

Ebenso könne der Bund die Kosten für den behindertengerechten, barrierefreien Ausbau der Schulen übernehmen. „Es war schließlich der Bund, der die UN-Konvention für den gemeinsamen Unterricht von Behinderten und Nichtbehinderten federführend unterzeichnet hat“, sagte Löhrmann. „Und ein neues Bund-Länder-Bauprogramm für mehr Ganztagsschulen dürfte bei gutem Willen aller Beteiligten sicherlich auch nicht an der Verfassung scheitern.“