Generalansage Schäuble maßregelt AfD wegen Schweige-Aktion zu Susanna

Berlin (dpa) - Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) hat die AfD-Fraktion und den Abgeordneten Thomas Seitz wegen einer Schweige-Aktion im Fall Susanna scharf gerügt.

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„Ein einzelner Abgeordneter darf den Bundestag nicht durch einen eigenmächtigen Aufruf zu einer Schweigeminute für seine Zwecke vereinnahmen“, sagte Schäuble an diesem Donnerstag im Bundestag. Er ermahnte eindringlich dazu, demokratische Regeln einzuhalten und keinen Hass zu schüren. Die AfD-Fraktionschefs Alice Weidel und Alexander Gauland reagierten irritiert und warfen Schäuble vor, sich nicht neutral zu verhalten.

Seitz hatte am vergangenen Freitag bei einem Auftritt im Parlament gesagt, er widme seine Redezeit der getöteten Susanna. Das 14-jährige Mädchen war vor einigen Tagen tot in Wiesbaden aufgefunden worden. Tatverdächtig in dem Fall ist ein Flüchtling. Seitz hatte mit Verweis auf Susanna demonstrativ geschwiegen - gemeinsam mit den Abgeordneten seiner Fraktion, die sich zum Teil von ihren Plätzen erhoben. Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth (Grüne) hatte Seitz aufgerufen, zum Thema der Debatte zu sprechen - und ihn schließlich des Rednerpultes verwiesen, als er ihrem Aufruf nicht folgte.

Schäuble nutzte am Donnerstag nun die Eröffnung der Bundestagssitzung, um ausführlich dazu Stellung zu nehmen - und mit einer scharfen Ermahnung an die AfD zu verbinden.

Er beklagte, die AfD-Fraktion habe kurz nach dem Vorfall ein Video von der Szene in einem sozialen Netzwerk veröffentlicht, verbunden mit Kritik an Roth. Sie sei daraufhin in zahllosen Kommentaren, Mails und Anrufen verleumdet, beleidigt und bedroht worden - zum Teil auf eine Weise, dass er Polizeischutz für sie habe prüfen lassen.

Es sei nicht zulässig, „durch demonstratives Schweigen eine Art Schweigeminute herbeizuführen“, sagte Schäuble. Die Redezeit eines Abgeordneten sei auf Wortbeiträge beschränkt. Über Schweigeminuten und Gedenkworte im Parlament entscheide alleine der Bundestagspräsident. Die „Inszenierung“ der AfD habe nicht nur Persönlichkeitsverletzungen zur Folge gehabt, sondern betreffe auch den Bundestag als Verfassungsorgan. „Mit dessen Würde ist es nicht vereinbar, wenn auch nur der Anschein der Instrumentalisierung der Opfer von Verbrechen entsteht.“

Streit im Parlament müsse Regeln folgen. Was im Bundestag geschehe, habe Folgen für die öffentliche Debatte. „Es kann vorbildlich sein für eine zivilisierte Auseinandersetzung. Es kann aber auch Anlass sein für Hass und Hetze, für Verrohung bis hin zu schlimmsten Formen von Gewalt“, sagte Schäuble. „Es gehört zu unserer Verantwortung, dass wir aus der Erfahrung unserer Geschichte lernen, wie leicht verantwortungsloser Streit zu Hass und einer Eskalation von Gewalt führen kann.“ Der CDU-Mann mahnte: „Wir müssen Maß halten, um unser politisches und gesellschaftliches Klima nicht zu vergiften.“

Weidel und Gauland beschwerten sich anschließend per schriftlicher Mitteilung über die öffentliche Rüge. „Der Bundestagspräsident agiert nicht neutral“, beklagten sie. Schäuble habe die Kritik an der Aktion von Seitz unzulässig mit politischer Meinungsäußerung vermengt. Der Bundestagspräsident müsse dabei alle Abgeordneten repräsentieren und die Debatten neutral leiten. „Er darf sich nicht zu politischen Ausfällen gegen die Mitglieder des eigenen Hauses hinreißen lassen.“ Schäuble habe die gesamte AfD-Fraktion „politisch angegriffen, in dem er uns Hetze vorgeworfen hat“. Das sei inakzeptabel.