Honorarkürzungen bei Verstoß Spahn plant Vorgaben für Pflegepersonal in Kliniken

Berlin (dpa) - Zur Verbesserung der Qualität der Pflege will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Krankenhäusern konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal machen. Das geht aus dem überarbeiteten Entwurf für das „Pflegepersonal-Stärkungsgesetz“ hervor, der der „Berliner Zeitung“ vorliegt.

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Ab 2020 solle für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, soll es Honorarkürzungen geben. Der Gesetzentwurf solle am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Linke-Chef Bernd Riexinger forderte die schnelle Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung im Krankenhaus und einen verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege. Nötig sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung und nicht eine Minimallösung. Außerdem müsse es eine Ausbildungsoffensive in der Pflege geben. Die Krankenhäuser müssten verpflichtet werden, sofort 10 Prozent mehr Ausbildungsplätze anzubieten - das wären 8 000 zusätzliche Pflegekräfte im Jahr. Diese Quote solle in den kommenden fünf Jahren auf 20 Prozent steigen.