Streit um Belastungszeugen im NSU-Prozess

München (dpa) - Die Verteidigung des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben hat im NSU-Prozess einem Belastungszeugen Falschaussage vorgeworfen und verlangt, ihn unter Eid zu nehmen. Ansonsten sei es ein „Freibrief für alle Belastungszeugen“, sich nicht an die Wahrheit zu halten, sagte Rechtsanwalt Olaf Klemke.

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Das Oberlandesgericht München lehnte den Antrag aber ab und folgte damit dem Widerspruch von Bundesanwaltschaft und Nebenklägern. Die Strafe für eine falsche Aussage unter Eid beträgt mindestens ein Jahr Gefängnis.

Der Zeuge war als Jugendlicher mit der Hauptangeklagten Beate Zschäpe befreundet. Er kannte nach eigener Aussage auch die beiden gestorbenen Männer des NSU-Trios, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Die drei waren 1998 abgetaucht und sollen aus dem Untergrund zehn Menschen ermordet haben, neun von ihnen aus rassistischen Motiven. Zschäpe ist in dem Prozess als mutmaßliche Mittäterin angeklagt.

In seiner Befragung enthüllte der Zeuge, dass Zschäpe schon vor dem Abtauchen an einer Straftat beteiligt gewesen sei. Sie habe mitgemacht, als Mundlos und Böhnhardt 1996 einen Puppentorso von einer Autobahnbrücke hängten, an dem ein Judenstern angebracht war. Geplant habt die Aktion Mundlos, der damit die Aufmerksamkeit der Medien habe erregen wollen, sagte der Zeuge. Auch er selber habe sich beteiligt.

Nach dem Abtauchen des Trios sei er mehrmals — nach seiner Erinnerung von Wohlleben — um Geld für die drei gebeten worden. Dazu sei er aber nicht mehr bereit gewesen. Der Zeuge arbeitet inzwischen als Bediensteter des Strafvollzugs in Thüringen und hat sich nach seiner Darstellung aus der Szene vollständig gelöst.

Davor hatte das Gericht einen Zwickauer Taxifahrer vernommen. Er berichtete, er habe Zschäpe wenige Monate vor dem Auffliegen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ zum Zwickauer Hauptbahnhof gebracht. Dort seien Mundlos und Böhnhardt zugestiegen. Er habe die drei dann gemeinsam zur Frühlingstraße gefahren, wo sie ihre konspirative Wohnung hatten.