Streit um Plätze im NSU-Prozess

München (dpa) - Trotz anhaltender Kritik wird das Oberlandesgericht München nichts am Zulassungsverfahren für Journalisten im NSU-Prozess ändern.

Es bleibe bei der Akkreditierungsliste, der zufolge kein türkisches Medium einen garantierten Platz im Gerichtssaal erhält, sagte OLG-Präsident Karl Huber am Donnerstagabend. Weiter sprach er sich gegen eine Videoübertragung des Prozesse für Journalisten in einem anderen Gerichtssaal aus. Dies hatten namhafte Juristen und auch Politiker zuvor erneut gefordert. Zudem wurden Rufe nach Änderungen der Gesetze und einer Neuauflage des Akkreditierungsverfahrens laut.

Huber verwies darauf, dass türkische Journalisten sehr wohl aus dem Prozess berichten könnten. Dazu müssten allerdings akkreditierte Kollegen auf ihren Platz verzichten und andere, länger wartende Journalisten ihnen bei der Vergabe der dann unbesetzten Plätze den Vortritt lassen. „Damit besteht die Möglichkeit, dass auch türkische Journalisten bei einer Solidarität der deutschen Kollegen an dem Verfahren teilnehmen können“, betonte der Gerichtspräsident. Diese Regelung ist jedoch nicht neu; das Gericht hatte sie bereits zusammen mit den Akkreditierungslisten bekanntgemacht.

Für das Verfahren, das am 17. April beginnt, hat kein türkisches Medium einen der 50 garantierten Presseplätze im Gerichtssaal erhalten, obwohl die Opfer von acht Morden, die der rechtsextremen Terrorzelle NSU zugeschrieben werden, türkischer Abstammung waren. Das OLG vergab die festen Sitzplätze nach Eingang der Anmeldungen - bereits nach knapp drei Stunden lagen 50 Anfragen vor.

Kritik an dem Akkreditierungsverfahren kam auch aus Brüssel. Justizkommissarin Viviane Reding sagte der „Süddeutschen Zeitung“ (Donnerstag), die Vergabe der Medienplätze sei „suboptimal gelaufen“. Es sei doch „das Normalste von der Welt, dass ausländische Medien, erst recht aus Ländern mit Betroffenen, dem Prozess beiwohnen wollen“. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muižnieks, nannte die Entscheidung des Gerichts laut „SZ“ „schwer verständlich“.

Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Siegfried Kauder (CDU), verteidigte das Gericht. „Ob türkisch oder nicht türkisch, danach unterscheidet die Justiz nicht. Im Übrigen wird immerhin die Hälfte der Sitzplätze für Journalisten freigehalten. Die Entscheidungen des Gerichts bewegen sich im Rahmen des rechtlich Zulässigen und Möglichen“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“.

Auch der Unionsobmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestags, Clemens Binninger (CDU), betonte: „Das OLG München muss sich an die gesetzlichen Vorgaben bei der Platzvergabe für Journalisten halten.“ Ein wegen Verfahrensfehlern ungültiges Urteil wolle niemand. Dennoch solle das Gericht prüfen, ob eine Übertragung des Prozesses in einen Nebensaal ermöglicht werden kann.

„Vernünftig wäre die Übertragung der Verhandlung in einen anderen Raum, unter strengen Sicherheitsvorkehrungen“, sagte auch der frühere Bundesverfassungsrichter Winfried Hassemer der dpa. Das sei keine öffentliche Vorführung, die gesetzlich nicht zulässig wäre, sondern eine Erweiterung des Gerichtssaales. Auch der Verfassungsrechtler Wolfgang Hoffmann-Riem und andere Juristen sehen darin einen Möglichkeit.

Vor allem von türkischer Seite ist die Kritik heftig. Ahmet Külahci, der Chefkorrespondent der türkischen Zeitung „Hürriyet“, warf dem OLG mangelndes Fingerspitzengefühl vor. Zwar könne er sich vorstellen, dass das Akkreditierungsverfahren juristisch und bürokratisch nicht zu beanstanden sei. „Moralisch und ethisch ist es aber nicht zu vertreten, dass keine Medienvertreter aus der Türkei
dabei sein können“, sagte er den Dortmunder „Ruhr Nachrichten“.

Der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) befürwortete ein neues Vergabeverfahren. „Ich habe das Gefühl, am sinnvollsten ist es, man fängt noch einmal neu an“, sagte er dem Radiosender hr-info am Donnerstag. „Man sollte ein anderes Verfahren wählen, das gerichtsfest ist. Dann wird bestimmt dabei herauskommen, dass zwei türkische und ein griechischer Kollege dabei sind.“

Die Ombudsfrau der Bundesregierung für die Opfer der NSU-Morde, Barbara John, weckte mit Aussagen in der „Passauer Neuen Presse“ Hoffnung auf eine Lösung. Sie habe mit dem OLG gesprochen. „Das Oberlandesgericht hat mir zugesagt, die türkischen Medien einzubinden - was auch immer das heißt. Ich hoffe, dass das Problem gelöst werden kann.“ Vom Gericht gab es keine Stellungnahme. Es hat bisher betont, dass die Akkreditierungsbedingungen nicht geändert werden können.