Einigung Streit um Renten für Holocaust-Opfer: Verfahren gegen Richter beendet
Er kämpfte für die Renten von Holocaust-Überlebenden und erhob schwere Vorwürfe gegen die deutsche Justiz. Das brachte dem Essener Richter ein Disziplinarverfahren ein. Nun gibt es eine Einigung.
Düsseldorf. Das auch international beachtete Disziplinarverfahren gegen den Sozialrichter Jan-Robert von Renesse im Zusammenhang mit Rentenansprüchen von Holocaustüberlebenden ist beendet. Das nordrhein-westfälische Justizministerium und der Essener Richter einigten sich nach monatelangen Verhandlungen hinter verschlossenen Türen. Von Renesse bleibe Richter am Landessozialgericht, versicherte ein Ministeriumssprecher. Man habe ein für beide Seiten zufriedenstellendes Ergebnis gefunden. Wie die Verständigung aussieht, teilte das Justizministerium am Dienstag nicht mit. Es sei Vertraulichkeit vereinbart worden.
Der Richter soll der Justiz in einem Schreiben an den Bundestag rechtsstaatswidrige Zustände vorgeworfen haben. Auf einem Geheimtreffen seien rechtswidrige Absprachen zum Nachteil von Holocaust-Opfern getroffen worden.
Das Justizministerium in Düsseldorf hatte dies als krassen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht des Richters gewertet. Das besagte Treffen habe im Gegenteil einer beschleunigten Anerkennung von Ansprüchen gedient, um eine Prozesslawine zu vermeiden. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) hatte den Juristen deshalb wegen Rufschädigung der Justiz verklagt und 5000 Euro Geldbuße beantragt.
Der Richter hatte sich jahrelang für die sogenannten Ghetto-Renten von Holocaust-Überlebenden eingesetzt und zu einer veränderten Rechtsprechung beigetragen.
Das Disziplinarverfahren gegen ihn hatte bei den Verbänden der Holocaust-Überlebenden in Israel und den USA für Aufsehen gesorgt. Das Simon-Wiesenthal-Zentrum und Holocaust-Opferverbände zeigten sich irritiert. Das Zentrum wandte sich schriftlich an die Bundesregierung.
Dass sich von Renesse Verdienste für die Holocaust-Überlebenden erworben habe, sei unstreitig, hatte ein Ministeriumssprecher versichert. Es gebe ihm dennoch nicht das Recht, Richterkollegen zu verunglimpfen.
Der Streit hatte sich um die Renten für Ghetto-Gefangene während der Nazi-Gewaltherrschaft entzündet. Der Bundestag hatte 2002 ein Gesetz beschlossen, das Überlebenden der Ghettos Rentenansprüche in Aussicht stellte, sofern sie dort einer freiwilligen Arbeit gegen eine Entlohnung nachgingen. Für Zwangsarbeit gilt dies nicht.
Eine Ablehnungsquote von über 90 Prozent sorgte bald für große Enttäuschung. Landessozialrichter von Renesse reiste zu den Überlebenden nach Israel und befragte sie dort, holte historische Gutachten ein. Seine Anerkennungsquote lag weit über der seiner Kollegen. 2008 änderte das Bundessozialgericht beim Ghettorenten-Gesetz schließlich seinen Kurs und wendet seither nicht mehr so strenge Maßstäbe an. (dpa)