Dazu sollen sie Auskünfte bei Polizei und Verfassungsschutz über das Wachpersonal einholen. Die Securityfirmen und ihre Führungskräfte müssen darüber hinaus einen sogenannten Sachkundenachweis erbringen.
In den vergangen Monaten gab es mehrfach den Vorwurf, dass Flüchtlinge in ihrer Unterkunft von Wachmännern misshandelt wurden. Ein Sicherheitsdienst in Schleswig-Holstein sorgte zudem für Aufsehen, weil er Straftäter in Erstaufnahme-Einrichtungen eingesetzt hatte.