Tarifeinheits-Gegner werfen Schwarz-Rot „Arroganz“ vor
Berlin (dpa) - Die Gegner der geplanten Tarifeinheit werfen Schwarz-Rot ein überhebliches Niedermachen kleiner Gewerkschaften vor - die Bundesregierung beharrt ohne Abstriche auf ihren Plänen.
Darin komme „Arroganz der Macht“ zum Vorschein, sagte der Vorsitzende der Lokomotivführergewerkschaft GDL, Claus Weselsky, bei einer Protestkundgebung vor der SPD-Zentrale in Berlin.
Für ihn sei bisher nicht vorstellbar gewesen, dass die SPD mitwirke, „Gewerkschaften zu eliminieren“. Genau das wäre seiner Meinung nach aber die Folge des Gesetzes, das ab Donnerstag im Bundestag beraten werden soll.
In Deutschland seien unterschiedliche Gewerkschaftsstrukturen gewachsen, sagte der Chef des Beamtenbundes (dbb), Klaus Dauderstädt, bei einer Aktion vor der CDU-Zentrale. „Da muss der Gesetzgeber nicht eingreifen und kleinere Gewerkschaften vernichten, indem er ihnen die Tarifzuständigkeit nimmt, ihnen das Streikrecht nimmt und sie damit nicht überleben lässt.“
dbb-Vize Willi Russ verwies auf ein jüngstes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Es bestätige, „dass das Gesetz handwerklich schlecht und verfassungswidrig ist“. Der Chef der Ärztegewerkschaft Marburger Bund und CDU-Abgeordnete Rudolf Henke sagte: „Ich halte es schon für möglich, dass die Koalition vielleicht doch noch klug wird. Ich finde, man sollte auf dieses Gesetz verzichten.“
Die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zeigt aber, dass die Regierung an den Plänen keine Abstriche machen will. Die Regierung will, dass in Betrieben mit mehreren Tarifverträgen für gleiche Beschäftigtengruppen nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern gilt. Die Macht kleinerer Gewerkschaften wie der GDL würde eingeschränkt.
Einen Überblick über neuere, kleine Gewerkschaften oder das damit verbundene Streikgeschehen hat die Regierung selbst aber nicht, wie sie in ihrer Antwort einräumt, die der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. „Über die Anzahl der neugegründeten Gewerkschaften und der von ihnen geführten Arbeitskämpfe liegen der Bundesregierung keine statistischen Angaben vor.“
Verfassungsrechtliche Bedenken weist die Regierung zurück: „Den verfassungsrechtlichen Belangen von Minderheitengewerkschaften trägt der Gesetzentwurf durch ein vorgelagertes Anhörungsrecht und ein nachgelagertes Nachzeichnungsrecht Rechnung.“ Durch Letzteres sollen die Minderheitsgewerkschaften auch für ihre Mitglieder den Schutz des Tarifvertrags erreichen können. Auch CDU-Bundesvize Julia Klöckner verteidigte die Pläne. „Es kann natürlich nicht sein, dass im Interesse Einzelner ein Land lahmgelegt wird“, sagte Klöckner mit Blick auf wiederholte Lokführerstreiks.
Die Grünen-Expertin für Arbeitnehmerrechte, Beate Müller-Gemmeke, sagte der dpa: „Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken, alle Anderen aber schon.“ Der dbb, sein Mitglied GDL und der Marburger Bund wollen vor das Verfassungsgericht nach Karlsruhe ziehen, wenn das Gesetz kommt. Wenn nur der Tarifertrag der Mehrheitsgewerkschaft gelte, dann verliere die in der Minderheit befindliche Konkurrenz faktisch ihre Daseinsberechtigung und ihr Streikrecht, so das Kernargument.