Tatverdacht Kinderpornografie: Edathy muss vor Gericht
Verden/Berlin (dpa) - Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy muss sich wegen des Verdachts auf Besitz von Kinderpornografie vor Gericht verantworten.
Eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover ließ das Landgericht im niedersächsischen Verden am Dienstag zu. Der 45-Jährige sei „hinreichend tatverdächtig“, erklärte die Kammer. Erster Prozesstag soll der 23. Februar sein. Bis Ende April sind neun weitere Termine geplant.
Edathy hat den Besitz von Nacktbildern zwar zugegeben, aber stets betont, dass sich darunter keine strafbaren Kinderpornos befänden. Schon am 18. Dezember ist er als Zeuge vor den Untersuchungsausschuss des Bundestags geladen, der klären soll, ob Edathy womöglich vor den Ermittlungen gewarnt worden war.
Am Dienstagabend kündigte Edathy über seine Facebook-Seite überraschend an, er wolle an diesem Tag vor die Bundespressekonferenz (BPK) treten. Er habe den Vorsitzenden der BPK darüber informiert, dass er vor seinem Auftritt im Untersuchungsausschuss am 18. Dezember für ein Statement und die Beantwortung von Fragen zur Verfügung stehe, schrieb er. Edathys Aufenthaltsort ist seit Februar unbekannt, Medieninformationen zufolge befindet er sich in Südeuropa.
Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover hat sich Edathy zwischen dem 1. November 2013 und dem 12. Februar 2014 in sieben Fällen mit Hilfe seines Dienst-Laptops kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen. Zudem soll der Angeklagte auch einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch eingestuft wird.
Für den Besitz von Kinderpornografie kann eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden. Allerdings wies das Gericht in seiner Mitteilung bereits darauf hin, dass ein Strafmaß „eher im unteren Bereich“ zu erwarten sei, weil es sich „um vergleichsweise wenige Taten mit einer noch begrenzten Anzahl an Zugriffen“ handele.
Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Sein Fall schlug im Februar und März politisch Wellen. Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich (CSU) trat zurück, weil der Vorwurf des Geheimnisverrats im Raum stand. Er hatte in seinem vorherigen Amt als Innenminister die dienstlich erlangte Information über die Ermittlungen an SPD-Chef Sigmar Gabriel weitergegeben.
Seit Juli tagt zudem der Bundestags-Untersuchungsausschuss zur Affäre Edathy. Das Gremium soll auch klären, wie die Weitergabe von Informationen ablief: vom BKA an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung und an Dritte.
Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte monatelang gegen den ehemaligen SPD-Abgeordneten ermittelt, Mitte Juli hatte sie Anklage erhoben. Die Behörde wollte die Entscheidung des Gerichtes nicht kommentieren.
Der Verteidiger und Edathy werfen den Staatsanwaltschaft vor, Edathys Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Edathy zog deshalb sogar vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Obwohl die dortigen Richter ihm zwar diesbezüglich Recht gaben, scheiterte er aus formalen Gründen mit seiner Verfassungsbeschwerde.