Trotz Zusage Tausende warten in Griechenland auf Familiennachzug

Berlin/Athen (dpa) - Das Recht von Flüchtlingen in Deutschland, ihre in Griechenland festsitzende engste Familie nachzuholen, wird nach einem Zeitungsbericht nur sehr gebremst umgesetzt.

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Von Januar bis September hätten zwar fast 4950 - überwiegend syrische - Flüchtlinge eine Zusage des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zur Weiterreise nach Deutschland erhalten, es seien dann aber nur 322 Menschen ins Land gelassen worden - 6,5 Prozent, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Die Zeitung beruft sich auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.

Das Problem ist seit Monaten bekannt: Aus einem Brief des griechischen Ministers für Migration, Ioannis Mouzalas, von Mai geht hervor, dass Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Griechen dazu angehalten hat, die Ausreise der Angehörigen von in Deutschland lebenden Flüchtlingen aus Griechenland „vorübergehend zu verlangsamen“. Den Brief hatte damals die regierungsnahe Athener Zeitung „Efimerida ton Syntakton“ veröffentlicht.

Bei dieser Art von Familienzusammenführung geht es nicht um den Familiennachzug aus den Herkunftsländern, der für Flüchtlinge mit eingeschränktem (subsidiärem) Schutz noch bis März 2018 ausgesetzt ist. Demgegenüber haben nach der Dublin-Verordnung anerkannte Flüchtlinge Anspruch, innerhalb von sechs Monaten jene Angehörigen nachzuholen, die in einem anderen Dublin-Mitgliedsland - in der Regel Griechenland - untergekommen sind. Der Zeitung zufolge geht es zu zwei Dritteln um Syrer, aber auch viele Afghanen und Iraker.

Die Familienzusammenführung kommt nur langsam voran. Dem UN-Kinderhilfswerk Unicef zufolge kann die Bearbeitung eines solchen Antrags zehn Monate bis zwei Jahre dauern. Das Bundesinnenministerium begründete dies dem Bericht zufolge mit dem großen logistischen Koordinierungsaufwand in Griechenland. Zudem müssten auch Bund und Länder die Aufnahme, Betreuung und Unterbringung stemmen können, da die Kapazitäten begrenzt seien. Daher habe Deutschland sich mit Griechenland über die Anzahl der zu überstellenden Personen abgestimmt. Dass es eine zahlenmäßige Beschränkung gibt, bestätigte das Ministerium nicht.

Ähnlich hat die Bundesregierung auch schon in entsprechenden Gerichtsverfahren von betroffenen Flüchtlingen argumentiert.