Urteil: Sonderweg Schleswig-Holsteins beim Glücksspiel war zulässig
Luxemburg (dpa) - Der Sonderweg Schleswig-Holsteins 2012 beim Glücksspiel war zulässig. Das zeitweilige Ausscheren des Landes aus dem Glücksspielstaatsvertrag habe die striktere Verbotspolitik der übrigen deutschen Bundesländer nicht infrage gestellt, urteilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
12.06.2014
, 11:10 Uhr
Denn die liberalen Regeln seien zeitlich auf weniger als 14 Monate befristet und räumlich auf ein Bundesland begrenzt gewesen. Dies habe das Spieleverbot der anderen Länder für Glücksspiele im Internet und das Ziel des Allgemeinwohls nicht gefährdet. (Rechtssache C-156/13)