Verbot der NPD — eine heikle Angelegenheit
Die Hürden für das Ausschalten einer Partei liegen hoch. Die Richter entscheiden.
Düsseldorf. Sollte nach der Mordserie rechtsextremer Terroristen die NPD verboten werden? Dies wird derzeit als eine der möglichen staatlichen Reaktionen geprüft.
Bei den Mitgliedern des Nationalsozialistischen Untergrunds gab es Verbindungen zur NPD. Dies zeigt laut Befürwortern eines Verbots, dass sie das Gedankengut der Partei übernommen und in die Tat umgesetzt haben. Eine Partei, die Gewalttaten befördere, müsse verboten werden. Auch sei es unerträglich, dass der Staat die NPD auch noch mit Wahlkampfkostenerstattung finanziere. Gegenstimmen mahnen, dass durch ein Parteiverbot nichts erreicht wäre, es würden sich neue Gruppierungen bilden. Aber gegen solche Vereine könne man leichter vorgehen als gegen eine Partei, halten die Befürworter entgegen.
Dafür gibt es hohe Hürden. Eine Partei kann nicht durch politischen Beschluss verboten werden. Denn sonst könnten sich Mehrheiten leicht ungeliebter Minderheiten entledigen. Daher hat das Bundesverfassungsgericht das Entscheidungsmonopol für Parteiverbote. Die gab es erst zweimal: 1952 gegen die Sozialistische Reichspartei und 1956 gegen die KPD. Ein Verfahren gegen die NPD scheiterte (Kasten).
Ein neues Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hätte nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn zunächst die V-Leute zurückgezogen würden. Dagegen sprechen Bedenken der Geheimdienste: Ihre Verbindungsleute würden durch die damit einhergehende Enttarnung gefährdet. Zum anderen würden die Geheimdienste von wichtigen Informationsquellen abgeschnitten. Diesem Argument lässt sich allerdings entgegen halten, dass die gelieferten Informationen jedenfalls nicht von der Qualität waren, dass sie die Mordserie verhindern konnten.
Auch die Verfahrenseinstellung durch das Bundesverfassungsgericht 2003 bedeutet zwar nicht, dass ein neues Verfahren aussichtslos wäre. Denn auch im Gericht selbst war diese Entscheidung damals hoch umstritten, könnte also jetzt ganz anders ausfallen. Aber ohne ein Zurückziehen der V-Leute jedenfalls aus den Führungsgremien der Partei würde wieder ein Scheitern drohen. Mit allen negativen Folgen. Insbesondere, dass die NPD sich, wenn auch sachlich ungerechtfertigt, mit einem vermeintlichen verfassungsgerichtlichen Gütesiegel schmücken würde.