VW-Abgasskandal Kommunen könnten Schadensersatz bekommen, aber nur Bonn klagt
Düsseldorf · Als einzige Stadt in NRW klagt Bonn gegen VW, um wegen abgasmanipulierter Fahrzeuge in städtischem Besitz den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Ein Rechtsvertreter der Stadt kritisiert die anderen Kommunen scharf wegen ihrer Untätigkeit.
Als einzige Stadt in Nordrhein-Westfalen klagt Bonn gegen VW, um wegen abgasmanipulierter Fahrzeuge in städtischem Besitz den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Dabei geht es vor dem Landgericht Bonn für 27 betroffene Kfz um einen Schaden von mehr als 600 000 Euro. Die Chancen, dass die Stadt Recht bekommt, stehen laut ihrem Anwalt außerordentlich gut. Tobias Ulbrich sagt, dass das Gericht nach der Verhandlung am 20. November den streitenden Parteien noch Zeit für Vergleichsgespräche gegeben habe.
Seine Anwaltskanzlei (Köln und Düsseldorf) habe bei solchen Vergleichsverhandlungen gegen VW bereits in 3000 Fällen 100 Prozent der Klagesumme durchgesetzt. VW gehe diesen Weg regelmäßig mit, weil man Urteile in dieser Sache vermeiden wolle. Der Bonner Fall zeige, dass nicht nur Bürger, sondern auch Städte, deren Fuhrpark vom Abgasskandal betroffen sind, Schadensersatz gegen VW durchsetzen können. Er erwarte, dass weitere Städte bis zur Verjährung Ende des Jahres noch ihre Rechte geltend machen.
Städte in der Region sind teilweise noch unentschlossen
Doch eben das planen die großen Städte im Verbreitungsgebiet dieser Zeitung bisher nicht, wie unsere Umfrage ergab. In Düsseldorf sind 18 Fahrzeuge mit manipulierter Abgassoftware betroffen. Nach einem Software-Update seien die Fahrzeuge weiterhin im Einsatz. Größtenteils seien es ältere Fahrzeuge, die teilweise oder ganz abgeschrieben sind. Aus Remscheid heißt es, dass die Stadt von etwaigen Manipulationen nicht betroffen sei. In Solingen sind zwar 14 städtische Fahrzeuge betroffen. Nach einem Software-Update bestehe aber kein Schaden für die Stadt. Krefeld will die Bonner Klage zum Anlass nehmen, ein entsprechendes Vorgehen zu prüfen. Auch Wuppertal ist noch in der Prüfung.
NRW will anders als Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz nicht den Klageweg beschreiten. Auf Landesebene geht es um etwa 1300 betroffene Fahrzeuge. Ein Sprecher des Finanzministeriums: „Die betroffenen Fahrzeuge wurden ab 2015 von den Herstellern nachgerüstet und waren bzw. sind für den Dienstbetrieb uneingeschränkt einsatzfähig“. Am Ende der Nutzungsdauer hätten die Fahrzeuge mit Blick auf Laufleistung und Intensität der Nutzung zum Zeitpunkt der Aussonderung „nur noch einen Marktwert, bei dem die damalige Manipulation keinen Einfluss auf die Preisbildung hat.“
Eine Argumentation, die für Rechtsanwalt Ulbrich nicht nachvollziehbar ist. Er hält es für einen Skandal, „dass die Rechtsämter teils hochverschuldeter Städte im behördlichen Winterschlaf verharren, wenn es um das Eintreiben berechtigter Ansprüche geht“. Ulbrich: „Eine klarere Rechtslage gab es wohl bisher kaum und trotzdem schützen öffentliche Verwaltungen den Abgasbetrug und den Schadensverursacher. Bei einem Bürger, der redlich seine Steuern zahlt, dürfte das auf absolutes Unverständnis stoßen.“