Wenn das Arbeitslosengeld nicht reicht

Geringverdiener benötigen nach Stellenverlust oft Aufstockung.

Berlin. Dass viele Arbeitnehmer selbst im Vollzeitjob auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen zur Sicherung ihres Existenzminimums angewiesen sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Weniger bekannt ist, dass auch Arbeitslose ihre Versicherungsleistung mit staatlichen Transfers aufstocken müssen, weil das Geld sonst nicht zum Leben reicht.

Nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die unserer Zeitung vorliegen, gab es im Oktober des Vorjahres bundesweit 83 118 Parallelbezieher von Arbeitslosengeld I und Hartz IV. Das war etwa jeder zehnte Arbeitslosengeld-Empfänger. Ein Jahr zuvor waren 73 178 Menschen sowohl auf Arbeitslosengeld als auch auf Hartz IV angewiesen — ein Plus von 14 Prozent.

„Hier spiegelt sich das Wachstum des Niedriglohnsektors und der Teilzeitbeschäftigung wider“, erklärt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linken, Sabine Zimmermann. Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für die man eingezahlt habe, sei für immer mehr Arbeitslose keine Garantie mehr, um damit über die Runden zu kommen.

Nach Angaben der BA lag der komplette Hartz-IV-Bedarf für einen Alleinstehenden ohne Kind 2012 bei im Schnitt 668 Euro. Um auf einen Arbeitslosengeld-Anspruch in gleicher Höhe zu kommen, müsste ein Single im Monat rund 1600 Euro brutto verdient haben. Wer weniger verdiente, war also auf ergänzende Hartz-IV-Leistungen angewiesen.

Auf der anderen Seite fallen allerdings auch immer mehr arbeitslos werdende Beschäftigte sofort ins Hartz-IV-System, weil sie in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit keine zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren. Dies ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld I.