Zahl der Unfallfluchten nimmt zu
Sowohl in den Städten als auch auf Autobahnen entfernen sich Verursacher immer häufiger unerlaubt vom Unfallort.
Düsseldorf/Wuppertal. „Der Verursacher entfernte sich vom Unfallort, ohne sich um die Regulierung des Schadens zu kümmern.“ Dieser Satz ist in Meldungen der Polizei häufig zu lesen, wenn es um Verkehrsunfälle geht. Die kürzlich veröffentlichten Verkehrsstatistiken für das Jahr 2013 belegen, dass die Zahl der Verkehrsunfallfluchten weiter steigt — insbesondere in den Großstädten.
In Düsseldorf wurden im vergangenen Jahr mehr als 6000 Fälle und damit 2,6 Prozent mehr als 2012 und insgesamt so viele wie nie zuvor registriert. Zum Vergleich: 2010 betrug die Zahl noch rund 5400. Auch auf den Autobahnen ergeben die 1295 Unfallfluchten einen um fast sieben Prozent höheren Wert als im Jahr 2012.
„Es gibt immer mehr Führerscheineigner und zugelassene Fahrzeuge. Daher gibt es auch mehr Unfälle“, sagt ein Polizeisprecher. „Allgemein ist zu beobachten, dass sich die Verkehrsmoral spürbar negativ entwickelt.“
Auch in Wuppertal gab es 2013 mit rund 2850 Unfallfluchten einen Zuwachs von fast fünf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Aufklärungsquote liegt, ähnlich wie in Düsseldorf, bei den Fällen im Stadtgebiet bei unter 50 Prozent.
Grundsätzlich gilt: Wer selbst einen Schaden verursacht und sich einfach vom Unfallort entfernt, kann sich strafbar machen. „Der Unfallverursacher ist verpflichtet, eine angemessene Zeit zu warten, um mit dem Geschädigten die Personalien auszutauschen oder ein Unfallprotokoll anzufertigen“, sagt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.
Der berühmte Zettel unter der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Sollte der Geschädigte nicht auftauchen, ist der Unfall der Polizei zu melden. Hat man diese Pflichten erfüllt, hat man als Verursacher alles getan, was der Aufklärung des Schadens dienen kann.
Als Geschädigter bleibt zunächst nur der Ruf nach der Polizei und die Hoffnung, dass der Verursacher ausfindig gemacht werden kann. „Da der Schaden am eigenen Auto in so einem Fall über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abgewickelt wird, reicht es aus, wenn man seinen eigenen Versicherer vorsorglich informiert. Das ist besonders dann sinnvoll, wenn eine Kaskoversicherung besteht und der Verursacher möglicherweise nicht ermittelt werden kann“, erklärt Schön.
Was Autofahrer dazu verleitet, sich immer häufiger nicht um die Regulierung eines Schadens zu kümmern, lässt sich nach Ansicht von Experten nicht exakt bestimmen. „Es gibt Menschen, die bereits mit Kleinigkeiten überfordert sind. Bei einem leichten Blechschaden beispielsweise gerät für sie gleich ihre ganze Ordnung aus den Fugen“, sagt ein Düsseldorfer Verkehrspsychologe. Terminhatz, Verdrängungsmechanismen oder Unsicherheit im Umgang mit der Polizei könnten nach Einschätzung des Verkehrspsychologen ebenfalls Gründe für unerlaubtes Entfernen vom Unfallort sein.
„Eine eindeutige Antwort oder einen Grund, der in der Mehrheit der Fälle zutrifft, gibt es nicht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass es weniger mit starker krimineller Energie zu tun hat. Wenn die Verursacher doch erwischt werden, setzt ihnen das in vielen Fällen psychisch deutlich zu, weil sie erkennen, dass Unfallflucht ein relativ schweres Delikt ist“, berichtet der Verkehrspsychologe.
Polizei und Verkehrsexperten appellieren an das Rechtsbewusstsein der Autofahrer und eine Rückkehr zur Verkehrsmoral. Den Autofahrern müsse bewusst werden, dass eine Unfallflucht eine Straftat ist.