Zschäpe entschuldigt sich für das Benehmen ihrer Anwälte

München (dpa) - Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat sich für das Verhalten ihrer beiden Pflichtverteidiger Wolfgang Heer und Wolfgang Stahl bei der Vernehmung eines Zeugen entschuldigt.

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Sie hätten sich „unpassend gegenüber einem der Opfer verhalten“.

Das sei für sie „inakzeptabel“, schrieb Zschäpe in einem handschriftlichen Brief an Manfred Götzl, den Vorsitzenden Richter im Münchner NSU-Prozess. Bei dem Zeugen handelt es sich um den Mitarbeiter einer Chemnitzer Sparkassenfiliale, die am 14. Mai 2004 mutmaßlich von Zschäpes Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt überfallen worden war.

Am Ende seiner Vernehmung bat der Zeuge den Richter noch einmal ums Wort. Es gehe ihm „um eine Entschuldigung für die Opfer, die überlebt haben“. Staatliche Stellen hätten sich für Versäumnisse der Ermittler immer nur bei den Hinterbliebenen der ermordeten NSU-Opfer entschuldigt.

Daraufhin hatten sich die Anwälte Heer und Stahl eingeschaltet und versucht, den Mann zu stoppen. Es sei „keine Aufgabe des Zeugen, zu sinnieren“. Zschäpe schrieb dazu, eine derart „formaljuristische Vorgehensweise“ sei mit ihr nicht abgesprochen gewesen und entspreche nicht ihrem Verständnis, „wie man einem Opfer eines Raubüberfalls gegenüber auftritt“.

Zschäpe muss sich als mutmaßliche Mittäterin für alle Verbrechen des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ vor dem Münchner Oberlandesgericht verantworten. Dazu zählen vor allem neun rassistisch motivierte Morde. Mit ihren ursprünglichen Pflichtverteidigern Heer, Stahl und Anja Sturm hatte sie vergangenen Sommer gebrochen.