Corona-Pandemie Kritik an Entwurf für künftige Corona-Rechtsgrundlage

Berlin · Die Infektionszahlen steigen, aber die meisten Schutzmöglichkeiten sollen zum 20. März abgeschafft werden. Nur ein kleinerer Katalog an Maßnahmen soll möglich bleiben. Manchen ist das zu wenig.

Der Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage ab 20. März ist nach Ansicht von Experten und Landespolitikern unzureichend - so auch für Frank Ulrich Montgomery.

Foto: dpa/Guido Kirchner

Der Entwurf der Bundesregierung für die neue Corona-Rechtsgrundlage ab 20. März ist nach Ansicht von Experten und Landespolitikern unzureichend. „Es regiert das Prinzip Hoffnung“, sagte der Vorsitzende des Weltärztebundes, Frank Ulrich Montgomery, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe und der „Augsburger Allgemeinen“. Der vereinbarte Basisschutz sei zwar besser als nichts. Aber: „Die Politik hat weitergehende, sinnvolle Maßnahmen erfolgreich zerredet.“ Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hält die Änderung des Infektionsschutzgesetzes auch für ungenügend, um den Schutz aller vulnerablen Gruppen zu gewährleisten, etwa bei Pflegebedürftigen, die zuhause und nicht in Heimen leben. Auch mehrere Bundesländer hatten die Pläne kritisiert.

Geregelt wird in dem Entwurf, was die Länder weiter verordnen können, wenn zum 20. März wie vereinbart alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen. Möglich sein sollen dann noch Maskenpflichten in Pflegeheimen, Kliniken und öffentlichem Nahverkehr sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll außerdem die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Wenn sich vor Ort die Corona-Lage zuspitzt, sollen dort einige schärfere Auflagen verhängt werden können: Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise (3G/2G/2G plus) - aber nur, wenn sich vorher das jeweilige Landesparlament damit befasst hat. Andere Maßnahmen wie etwa Kontaktbeschränkungen wurden auf Drängen der FDP aus dem Katalog der Schutzmöglichkeiten gestrichen, obwohl die weitere Entwicklung des Virus unklar ist. Ursprünglich hatte sie aber bis auf die Maskenpflicht alles streichen wollen.

Mehrere Bundesländer hatten den Koalitionskompromiss kritisiert, auch Länderchefs aus den Berliner Ampel-Parteien. Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) etwa hält es für „grob fahrlässig, wenn die Bundesregierung ohne Not wirksame Instrumente für den Notfall aus der Hand gibt“. Sein niedersächsischer Kollege Stephan Weil (SPD) hatte gesagt: „Man wirft doch den Feuerlöscher nicht weg, wenn es noch brennt.“ Auch Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte sich kritisch geäußert. Denn immerhin steigen die Neuinfektionszahlen wieder, wenn auch bei meist milderem Verlauf. Inzwischen sind es über 1300 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner und Woche.

Etwas positiver äußerte sich Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD): „In der gegenwärtigen Lage halte ich das für eine verantwortbare Regelung“, sagte er der „Welt“. „Sollte sich das Pandemiegeschehen künftig allerdings grundlegend ändern und eine flächendeckende Überlastung des Gesundheitswesens drohen, müsste der Bundesgesetzgeber noch einmal nachbessern.“

Regierung und Koalitionsabgeordnete wandten sich gegen die Kritik. Die neuen Hotspot-Regelungen trügen den Wünschen der Länder Rechnung, bei Bedarf schärfere Maßnahmen anzuordnen, sagte Gesundheits-Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) der „Augsburger Allgemeinen“. Und der FDP-Gesundheitsexperte Andrew Ullmann sagte der Zeitung, künftig stünden Eigenverantwortung und Schutz der vulnerablen Gruppen im Mittelpunkt.

Das sieht der Vorstand der Patientenschutz-Stiftung, Eugen Brysch, allerdings nicht so: Anders als bei Heimbewohnern sehe die Gesetzesnovelle nichts zum Schutz zuhause lebender Pflegebedürftiger vor, sagte er den Funke-Zeitungen. Die Koalition vergesse Millionen Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) lobte den Entwurf, forderte aber noch Änderungen in Details, „um Missverständnisse und unterschiedliche Interpretationen auszuschließen“, wie er der „Welt“ sagte. „Insbesondere müssen die Eingriffsschwellen für die Hotspot-Maßnahmen im Gesetz genau definiert werden.“ Ähnlich argumentierte der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen: „Voraussetzung müssen dann aber auch harte Daten sein, wie zum Beispiel die Belegung von Intensivstationen durch Coronafälle, um nicht den Eindruck von Beliebigkeit zu erwecken“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

(dpa)