Chaos-Rheinbrücke auf der A1: Hat die Politik die Bürger getäuscht?

Der WDR will nachgewiesen haben, dass ein Tunnelbau niemals erwogen wurde. Das aber verlangen klagende Bürger. Am Mittwoch entscheidet das Gericht.

Die Leverkusener Rheinbrücke auf der Autobahn 1. Archivbild.

Foto: Henning Kaiser

Düsseldorf. Am Mittwoch fällt um 10 Uhr das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig: Dort wird der umstrittene Neubau der Rheinbrücke auf der A1 bei Leverkusen und die zwei verbliebenen Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln verhandelt. Jetzt hat der WDR mit einer Mail an den ehemaligen Verkehrsminister Michael Groschek (SPD) aus 2015 nachzuweisen versucht, dass eine von den Gegnern ins Spiel gebrachte teilweise Untertunnelung beim Neubau niemals ernsthaft in Erwägung gezogen worden ist.

Die Situation: Weil beim Neubau der Brücke und dem damit verbundenen Ausbau der A1 und A59 eine Giftmülldeponie (Altablagerung Dhünnaue) mit Tonnen von wohl krebserregenden Industrieabfällen des Bayer-Konzerns geöffnet werden muss, gehen die Kläger gegen die Pläne von Straßen NRW vor. Genehmigte Vorarbeiten laufen derzeit bereits, sie müssten rückgängig gemacht werden, falls das Gericht nun gegen die Pläne entscheidet. Laut WDR habe sich die Politik weit vor dem Planfeststellungsbeschluss auf die Brückenlösung festgelegt. Bereits im November 2015 habe der oberste Planer für Bundesfernstraßen im NRW-Verkehrsministerium an Groschek geschrieben, man solle „nach außen sagen, dass man sich eine Tunnellösung ernsthaft gewünscht habe“.

Sein Votum sei aber folgendes: „die Tunnelvariante für die weitere Planung auszuschließen“. Gegenüber dem WDR sagte Groschek nun hingegen, die Planungen seien offen gewesen. Der WDR führt aber auch seinerzeit geäußerte Bedenken des Bayer-Konzerns an, der sein Gefahrengut durch einen Tunnel nicht transportieren könne. Hat das zur Entscheidungsfindung beigetragen? Auf Nachfrage unserer Zeitung wird sich das Verkehrsministerium NRW „mit den im Raum stehenden Fragen auseinandersetzen und den Sachverhalt schnellstmöglich prüfen“. Die Entscheidung, ob eine Brücke oder ein Tunnel gebaut wird, sei allerdings getroffen: „Die Brücke ist geplant.“

Sofern das Gericht den Planfeststellungsbeschluss bestätigt, wird Straßen NRW mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens beginnen. Die Arbeiten für die neue Rheinbrücke würden im Frühjahr 2018 starten.