Gespräche über Beamtenbesoldung gehen in entscheidende Phase
Über die Besoldung der Beamten wird eigentlich nicht verhandelt. Ein Gesetz genügt. Aber nachdem die Landesregierung mit ihrem ersten Anlauf schmerzhaft gestolpert ist, sucht sie jetzt ein Einvernehmen.
Düsseldorf (dpa). Landesregierung und Beamtenvertreter haben sich am Donnerstagabend zu einem erneuten Einigungsversuch im Streit über die Besoldung zusammengesetzt. Weder der Deutsche Beamtenbund und die beteiligten Gewerkschaften, noch die Regierungsseite wollten sich vorher schon zu Inhalten oder Erfolgsaussichten äußern. Die rot-grüne Regierung muss die Bezahlung der Staatsdiener neu regeln, weil der Verfassungsgerichtshof das Beamtenbesoldungsgesetz Anfang Juli für verfassungswidrig erklärt hatte.
Das Gesetz sah vor, die Tariferhöhungen von insgesamt 5,6 Prozent für die Angestellten im öffentlichen Dienst für 2013 und 2014 nur für die unteren Beamten-Besoldungsgruppen zu übernehmen. Die mittleren Besoldungsstufen (A 11 und A 12) sollten nur ein Plus von zwei Prozent für beide Jahre zusammen erhalten, die oberen Gruppen mit zwei Nullrunden leer ausgehen. Das haben die Verfassungsrichter beanstandet.
Die Regierung sieht trotz dieser gerichtlichen Niederlage weiter Spielräume für Einsparungen. Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) hatte mehrfach betont, das Urteil aus Münster bedeute nicht, dass die Beamtenbesoldung nun doch genau so wie die Angestelltentarife angepasst werden müsse. Rot-Grün favorisiert eine Staffelung mit sozialer Komponente. Regierungssprecher Thomas Breustedt und Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatten jüngst von konstruktiven Gesprächen gesprochen.
Der Beamtenbund hatte im Juli dieselben Gehaltserhöhungen verlangt wie sie die Angestellten im öffentlichen Dienst bekommen. Zu einer Haushaltssanierung auf Kosten der Beamten dürfe es nicht kommen.
Eine Einigung mit den Beamtenvertretungen ist nicht zwingend. Die Besoldung wird per Gesetz geregelt. Allerdings strebt die Landesregierung ein Einvernehmen an, nachdem ihr letztlich gescheiterter erster Anlauf in der Beamtenschaft auf erbitterten Widerstand gestoßen war. Die Mehrkosten für eine höhere Beamtenbezahlung als bislang geplant machen einen Nachtragshaushalt nötig. Er soll zusammen mit dem Etatplan für 2015 im September in den Landtag eingebracht werden.