Strafverfolger, Polizei und Stadt unter einem Dach Häuser des Jugendrechts: Wie NRW junge Intensivtäter stoppen will

Köln · Die Kölner Einrichtung war vor zehn Jahren die erste ihrer Art in NRW. Jetzt soll es immer mehr geben im Kampf gegen junge Intensivtäter. Ein Ortstermin mit dem Justizminister.

Justizminister Peter Biesenbach (Mitte) nutzte die Sommerpause zu einem Besuch bei Wolfgang Ettelt (links) und Katja Finkelberg-Hützen von der Staatsanwaltschaft im Kölner Haus des Jugendrechts.

Foto: Juliane Kinast

Akkurat stapeln sich Papiere in pinken Umschlägen im Büro von Wolfgang Ettelt. Sie erzählen die Geschichten von jungen Menschen, die teils schon als Kinder kriminelle Laufbahnen eingeschlagen haben. Immer knapp 100 bearbeiten der Staatsanwalt und seine Kollegen im Kölner „Haus des Jugendrechts“. Seit zehn Jahren. „Die Kandidaten gehen uns nie aus“, berichtet Ettelt, der von Anfang an dabei ist, Justizminister Peter Biesenbach (CDU). Der Politiker nutzt die Sommerpause im Landtag für einen Besuch im ersten nordrhein-westfälischen Haus des Jugendrechts. In seinen Augen ein Erfolgsmodell, das weiter Schule machen soll.

In dem Kölner Haus sitzen Staatsanwälte, Polizisten und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe zusammen. Akten werden nicht zeitraubend per Post hin- und hergeschickt. Wenn der Strafverfolger wissen will, wie weit die Polizei mit ihren Ermittlungen gegen einen jungen Intensivtäter ist, klopft er an eine Tür und fragt. Ein Sachbearbeiter hält alle Verfahren gegen einen Beschuldigten in der Hand. Das Ziel: Ermittlungen und Strafverfahren beschleunigen. Die kriminelle Karriere stoppen.

Jugendkriminalität sinkt, aber die Intensivtäter bleiben

Während die Jugendkriminalität generell rückläufig ist, sind die Kapazitäten im Kölner Programm für den kleinen Kreis, der sehr viel in sehr kurzer Zeit auf dem Kerbholz hat, konstant gut ausgelastet. In den Fokus geraten Jugendliche, die innerhalb eines Jahres fünf Straftaten verübt haben. Vor allem die gewaltbereiten. Jeder Fall wird von den Partnern diskutiert, die Entscheidung, ob er ins Programm aufgenommen wird, fällt einvernehmlich.

Wenn ein Intensivtäter nicht gerade einen Mord begeht, bündelt das Haus des Jugendrechts alle Vergehen: oft Drogendelikte, Körperverletzung, Diebstähle, aber auch Straßenraub und Sexualstraftaten. „Die ganze Bandbreite“, erklärt Ettelt. Und nach oben gebe es „keine Grenzen“ bei der Anzahl der Taten; es habe schon Hauptverhandlungen mit insgesamt 30 Anklagen gegeben. Und: „Es geht ab Strafmündigkeit los“, verdeutlicht der Staatsanwalt. „Bei manchem ist der 14. Geburtstag im Kalender schon rot markiert.“ Das heißt, die Ermittler und Strafverfolger warten nur auf die Strafmündigkeit eines jungen Kriminellen, um endlich eine Handhabe gegen ihn zu haben.

Dennoch sagt Ettelt: „Haft ist immer die Ultima Ratio.“ In Fallkonferenzen mit allen Akteuren aus dem Leben des Jugendlichen – vom Klassenlehrer bis zum Bewährungshelfer – werde beraten, welche Maßnahmen ihn zurück auf den Pfad der Tugend führen könnten. Bei einigen wenigen genüge schon die Information, in das Intensivtäterprogramm aufgenommen worden zu sein, als Schuss vor den Bug, damit die Straftaten verebben. Manche seien hingegen sogar stolz, jetzt auch offiziell zu den ganz schweren Jungs zu gehören – dann seien einige Wochen Untersuchungshaft mitunter das letzte Mittel, um sie noch zu beeindrucken.

Bei den „Klienten“ im Haus des Jugendrechts handelt es sich in der Regel um junge Männer, die höchstens sporadisch die Schule besuchen, dafür meist Alkohol, Drogen oder beides konsumieren. Die Reaktionen der Eltern auf die Aufnahme ihrer Sprösslinge ins Intensivtäterprogramm seien „ganz unterschiedlich“, so Ettelt. Manche seien erleichtert, andere vollkommen desinteressiert. Viele begleiteten ihre Kinder heute nicht einmal zu den Gerichtsverhandlungen, berichtet Oberstaatsanwältin Katja Finkelberg-Hützen, Abteilungsleiterin im Haus des Jugendrechts: „Das hat total zugenommen.“

Nicht selten seien die jungen Straftäter bereits durch das Jugendamt außerhalb der Familie untergebracht. Bei diesen „Systemsprengern“, so Finkelberg-Hützen, kein leichtes Unterfangen, weil sie in gewöhnliche Wohngruppen kaum zu integrieren seien. In der Vergangenheit habe das etwa dazu geführt, dass mehrere Intensivtäter in einem Hotel untergebracht waren – was zu unheilvollen Bündnissen und letztlich für alle beteiligten Jugendlichen in die U-Haft geführt habe.

Justizminister will geschlossene Einrichtungen für Jugendliche

Das Problem: In NRW existieren abgesehen von einer Haftstrafe keine Möglichkeiten einer geschlossenen Unterbringung für Jugendliche. Dass es hier eine Lücke gibt, räumt Justizminister Biesenbach beim Besuch in Köln unumwunden ein. Auch mit Blick auf die schweren Straftaten noch strafunmündiger Kinder in der jüngeren Vergangenheit – etwa die Gruppenvergewaltigung von Mülheim, an der auch Zwölfjährige beteiligt gewesen sein sollen. „Dass Zwölfjährige im Gefängnis nichts zu suchen haben, ist wohl jedem einsichtig“, sagt Biesenbach. „Aber wir werden notwendigerweise darüber nachdenken müssen, ob wir geschlossene Einrichtungen brauchen.“ Und das werde er auch tun.

Auch im Kölner Haus des Jugendrechts versuchen die Partner nach zehn Jahren noch immer, dazuzulernen und besser zu werden. Neu ist ein Programm zur Kontaktaufnahme mit Jugendlichen, die eine Haftstrafe verbüßt haben. Um zu sehen, wie nachhaltig das Erlebte wirkt. Zwei erste Gespräche gab es laut Wolfgang Ettelt – der eine Jugendliche zeigte sich völlig schockiert über die laschen Haftbedingungen, der andere habe die Zeit als komplett sinnentleert empfunden und die feste Absicht geäußert, niemals wieder ins Gefängnis zu kommen. „Wir haben das Bestreben, noch viele solche Gespräche zu führen“, so der Staatsanwalt.

Auch so steht fest: Der Erfolg im Kampf gegen Intensivtäter ist mit dem Haus des Jugendrechts größer als ohne. Was nicht bedeutet, dass jeder Jugendliche geläutert werden kann. Wird ein Täter ein Jahr lang nicht mehr auffällig, wird er aus dem Kölner Programm gelöscht – von denen, die so 2017 entlassen worden waren, blieb die Hälfte im Folgejahr sauber, die andere indes beging gleich wieder drei Straftaten oder mehr. Manche wandern aus der Zuständigkeit des Hauses des Jugendrechts mit 21 nahtlos in das Intensivtäterprogramm für Erwachsene – bei jungen Menschen, die von Kindesbeinen an nichts als Verbrechen gelernt haben, leider keine Ausnahme.