Manchmal ist es umgekehrt, wie jetzt beim Urteil in Sachen Feinstaub.
National, so hatte das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, können Politik und Verwaltung sich dickfellig stellen, wenn Geschädigte Abhilfe gegen zuviel Dreck in der Luft verlangen. Einen wirksamen Knüppel gibt ihnen erst das EU-Recht an die Hand. Dass diese Klarstellung auf dem Weg über Europa zu uns kommt, sollte denen zu denken geben, die jedes Mal Teufelswerk vermuten, wenn EU-Recht über deutsches hinausgeht.