Die Richter hatten vorige Woche den Landeserlass über Mindestgrößen für Frauen von 1,63 Meter und für Männer von 1,68 Meter aufgehoben. Mehrere Klägerinnen können nun am Auswahlverfahren teilnehmen.
Noch 2016 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Mindestgrößen bestätigt. Das Landesamt will jetzt eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts. Die deutsche Bevölkerung werde immer größer, betonte das Landesamt. „Insofern sollte unserer Meinung nach gerade die Polizei nicht „kleiner“ werden.“ dpa