Laschet: Land hat im Fall Sami A. nach Recht und Gesetz entschieden

Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat seine Landesregierung im Hin und Her um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. verteidigt.

Ministerpräsident Laschet hat sich hinter die Entscheidung gestellt, Sami A. abzuschieben. (Archivfoto)

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Berlin/Düsseldorf. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat seine Landesregierung im Hin und Her um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. verteidigt. „Wir als Politiker haben nach Recht und Gesetz zu entscheiden, das hat die Landesregierung gemacht“, sagte Laschet am Montag in Berlin vor einer Sitzung des CDU-Präsidiums. „Sie wissen, wann der Bescheid eingegangen ist, nämlich zu spät“, sagte Laschet zum Vorwurf, die Behörden hätten voreilig gehandelt. „Und ich denke, im Ergebnis können wir froh sein, dass der Gefährder nicht mehr in Deutschland ist.“ Das Oberverwaltungsgericht prüfe den Fall nun.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Al-Kaida-Chef Osama bin Laden war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vorabend entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst, als das Flugzeug schon in der Luft war. Das Gericht will nun, dass Sami A. zurückgeholt wird. Die Behörden in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der nächsten Instanz einzulegen.

Laschet sagte, das Gericht habe zwei unterschiedliche Entscheidungen innerhalb einer Woche getroffen. „Wenn zwei Kammern eines gleichen Verwaltungsgerichts so entscheiden, wird da mancher seine Fragen haben“, sagte er. Politik müsse schnell handeln. Vor dem Verwaltungsgericht liefen mehrere Verfahren parallel. Wie es in einer Erklärung auf der Website des Gerichts heißt, wurde ein Antrag gegen die Androhung der Abschiebung durch die Ausländerbehörde der Stadt Bochum am Mittwoch vor der Abschiebung abgelehnt. Das Verfahren um die Aufhebung eines Abschiebeverbots durch das Asylamt Bamf war noch nicht entschieden. (dpa)