NRW SPD droht mit Verfassungsklage
Fraktionsvize Börschel: Zeit für rechtzeitige Haushaltsverabschiedung wird knapp.
Düsseldorf. Die SPD droht der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Gang vor den Verfassungsgerichtshof, falls der Haushalt 2018 nicht mehr vor dem Jahreswechsel vom Landtag verabschiedet werden kann. Die schwarz-gelbe Landesregierung steuere auf einen vorsätzlichen Verfassungsbruch zu, sagte SPD-Fraktionsvize Martin Börschel. Er reagierte damit auf Angaben des Finanzministeriums, nach der Sommerpause zunächst einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorlegen zu wollen. Er vermutet, dass dadurch die Zeit für eine Verabschiedung des Haushalts für 2018 vor dem Jahreswechsel nicht mehr reichen könnte.
Ein Sprecher der Finanzministeriums erklärte: Nach Abschluss der Arbeiten am Nachtragshaushalt und der Abbildung des Neuzuschnitts der Regierung im Haushalt bestehe die Basis für den Etat 2018. „Die Landesregierung ist an einer sowohl gründlichen wie zügigen Erarbeitung dieses Entwurfes interessiert, genauso wie anschließend an gründlichen und zügigen Beratungen im Parlament.“
Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte im Jahr 2012 auf eine Klage gegen die damalige rot-grüne Landesregierung entschieden, dass eine zu späte Vorlage des Haushaltsentwurfs gegen das Budgetrecht des Parlaments verstoße. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsentwurfs sei eine „zwingende Verpflichtung“.
Zur Begründung hatte das Gericht damals ausgeführt, dass die Landesregierung die Pflicht habe, den Haushaltsentwurf rechtzeitig in das Parlament einzubringen. Damals sei das nicht der Fall gewesen, weil der Haushalt im Parlament nur noch am 21. Dezember 2011 in erster Lesung habe beraten werden können. dpa/Red