Mord oder Totschlag? Strafrechtsexperten kritisieren Ungerechtigkeiten

Düsseldorf. Strafrechtsexperten kritisieren die geltenden Paragrafen zu Mord und Totschlag. Die Vorschriften im Strafgesetzbuch würden vielen Einzelfällen nicht gerecht. Das gelte vor allem bei den sogenannten Haustyrannenmorden, in denen eine Frau ihren Peiniger nach langen Qualen heimtückisch tötet.

Während sie in einem solchen Fall als Mörderin bestraft wird, werde umgekehrt der körperlich überlegene Mann, der sein Opfer umbringt, nur als Totschläger bestraft.

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