Überblick Energiepreisbremsen, Chancen-Aufenthalt und Co.: Das hat der Bundesrat beschlossen

Bei seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat eine ganze Reihe von Gesetzen gebilligt, von denen viele für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind. Ein Überblick.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr hat der Bundesrat eine ganze Reihe von Gesetzen gebilligt, von denen viele für Verbraucherinnen und Verbraucher relevant sind.

Gas- und Strompreisbremse:

Die vom Bundesrat gebilligten Gesetze zur Gas- und Strompreisbremse greifen ab März 2023, sollen rückwirkend aber auch für Januar und Februar gelten. Um Anreize zum Einsparen beizubehalten, gelten sie aber jeweils nur für einen Teil des Verbrauchs.

Der Gaspreis wird für Privathaushalte auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Der Preisdeckel gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs eines Haushalts - so sollen die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Energiesparen angehalten werden.

Beim Strompreis gilt die Obergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde - ebenfalls für einen sogenannten Basisverbrauch von 80 Prozent. Der derzeitige Durchschnittspreis liegt bei um die 43 Cent pro Kilowattstunde an.

Chancen-Aufenthaltsrecht:

Geduldete Ausländer, die fünf Jahre in Deutschland leben, erhalten für 18 Monate ein Chancen-Aufenthaltsrecht. Voraussetzung für die Gewährung sind Deutschkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts. Stichtag für die Regelung war der 31. Oktober diesen Jahres. Sofern die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der 18-monatigen Aufenthaltsdauer nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen. Straftäter und Menschen, die ihre Identität verschleiern, um einer Abschiebung zu entgehen, sind ausgeschlossen.

Entlastung von Studierenden:

Studierende und Fachschüler bekommen als Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise und Lebenshaltungskosten eine einmalige Pauschale von 200 Euro. Das Gesetz sieht die Zahlung auch an Berufsfachschüler in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses vor.

Anspruchsberechtigt sind 2,95 Millionen Studierende und etwa 450.000 Fachschülerinnen und Fachschüler. Die Energiepreispauschale soll erhalten können, wer am 1. Dezember 2022 an einer in Deutschland gelegenen Ausbildungsstätte immatrikuliert ist. Beantragt werden soll die Einmalzahlung über eine digitale Plattform, die Bund und Länder noch erarbeiten müssen.

Personalbedarf in Kliniken:

Für die Bemessung des Personalbedarfs in der Pflege der Krankenhäuser gilt künftig ein besonderer Schlüssel. Mit der Neuregelung sollen Idealbesetzungen für die Stationen errechnet und durchgesetzt werden. Ab 2025 soll diese Personalbemessung verbindlich sein. Verbesserungen gibt es auch für die derzeit stark überlasteten Kinderkliniken.

Jahressteuergesetz:

Die wegen der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale wird entfristet und von bislang fünf auf sechs Euro pro Tag angehoben. Sie kann außerdem für bis zu 210 Tage in Anspruch genommen werden (vorher 120 Tage). Der Höchstbetrag, der so steuerlich geltend gemacht werden kann, steigt demnach auf 1260 Euro.

Regionalisierungsmittel für öffentlichen Nahverkehr:

Der Bund stellt bereits im laufenden Jahr eine Milliarde Euro zusätzlich an Mitteln für Erhalt und Ausbau des Nahverkehrs bereit. Diese Mittel sollen künftig jährlich um drei Prozent erhöht werden. Darauf hatten sich Bund und Länder Anfang November geeinigt. Die Verkehrsminister der Länder hatten die Erhöhung zur Bedingung für das geplante 49-Euro-Ticket gemacht. Es soll im kommenden Frühjahr kommen.

Europawahl:

Das Wahlalter wird bereits für die kommende Europawahl auf 16 Jahre abgesenkt.

Haushalt:

Der nun auch vom Bundesrat gebilligte Etat soll erstmals seit 2019 wieder die Schuldenbremse im Grundgesetz einhalten. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von gut 476 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung liegt bei 45,6 Milliarden Euro und damit an der Grenze dessen, was innerhalb der Schuldengrenze noch zulässig ist.

Kitas:

Die Länder bekommen vom Bund in den Jahren 2023 und 2024 vier Milliarden Euro, um die Qualität der Kitas zu verbessern.

Sanktionsdurchsetzungsgesetz:

Bei Immobiliengeschäften sind Barzahlungen künftig nicht mehr zulässig.

Online-Gesetze:

Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes sollen künftig auch auf einer digitalen Plattform offiziell verkündet werden. Bislang schreibt die Verfassung die Veröffentlichung in Papierform im Bundesgesetzblatt vor.

(AFP)