Diplomatie Urteil: Regierung muss Bundestag frühzeitig über EU-Sicherheitspolitik informieren

Über die Sicherheitsmaßnahmen muss der Bundestag vorzeitig informiert werden. Dies hat nun der Bundesgerichtshof entschieden.

Blick in den deutschen Bundestag.

Foto: dpa/Britta Pedersen

Die Bundesregierung muss den Bundestag umfassend und früh über Maßnahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sowie der Verteidigungspolitik der Europäischen Union informieren: Als sie dies 2015 vor einer geplanten Operation gegen Schlepper auf dem Mittelmeer nicht tat, verletzte sie die Beteiligungsrechte des Parlaments, erklärte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch. Es gab mit seinem Urteil Klagen der Bundestagsfraktionen von Grünen und Linken statt.

In dem Verfahren ging es um den inzwischen beendeten Einsatz EUNAVFOR MED, auch „Operation Sophia“ genannt. Im Frühjahr 2015 hatte die EU beschlossen, mit dem militärischen Einsatz systematisch gegen Schlepper und Menschenschmuggler auf dem Mittelmeer vorzugehen. An dem Einsatz hatten sich auch Schiffe der Bundeswehr beteiligt.

Grüne und Linke rügten in Karlsruhe, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagement-Konzept nicht vor dem Ratsbeschluss einsehen konnte. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit, und die Bundesregierung muss sie umfassend und früh informieren. Die Bundesregierung argumentierte in dem Fall aber, dass es sich hier nicht um EU-Angelegenheiten handle, weil sich die Mitgliedsstaaten untereinander verständigten.

Das Verfassungsgericht entschied nun, dass die Informationspflicht auch für die gemeinsame Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU gelte. Alle Abgeordneten müssten informiert werden. Ausnahmen seien nur in bestimmten Fällen möglich, die aber begründet werden müssten.

Karlsruhe gab der Linksfraktion auch bei einer weiteren Klage recht. Dabei ging es um einen Brief des damaligen türkischen Ministerpräsidenten Ahmet Davutoglu an die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vor einem Gipfeltreffen der EU mit der Türkei 2015. Auch in diesem Fall seien Beteiligungsrechte des Parlaments verletzt worden, erklärte das Bundesverfassungsgericht nun. Die Bundesregierung habe nicht nachvollziehbar erklärt, dass der Brief nicht unter die Unterrichtungspflicht falle.

(afp )