Terroranleitung auf dem Laptop - Solinger in London verurteilt
Zwei junge Islamisten aus Solingen sind noch einmal glimpflich davongekommen. Nach dem britischen Anti-Terrorgesetz festgenommen und angeklagt, erhalten sie Haftstrafen von 12 und 16 Monaten. Schon bald sind sie wieder frei.
London (dpa). Glimpfliche Urteile für Solinger Islamisten: Ein Londoner Strafgericht verurteilte die beiden Konvertiten aus Deutschland zu Haftstrafen, weil sie Terroranleitungen und islamistische Hetzschriften auf ihren Laptops mit sich führten.
Der Zentrale Strafgerichtshof Old Bailey verhängte am Montag Strafen von 12 und 16 Monaten. Die in Deutschland nicht unmittelbar verbotenen Texte könnten „zu einem terroristischen Akt hilfreich sein“, hieß es zur Begründung. Die Hälfte davon müssen sie absitzen, der Rest wird zur Bewährung ausgesetzt.
Der 24 Jahre alte Robert B. ist damit praktisch frei. Beide sitzen seit einem halben Jahr in britischer U-Haft. Der 28 Jahre alte Christian E. muss noch etwa vier Monate in Haft bleiben, bevor auch er seine Bewährungszeit in Deutschland verbringen darf. Die beiden Solinger hatten sich in dem Prozess am vergangenen Donnerstag schuldig bekannt.
Sie waren bei ihrer Einreise mit der Fähre im Hafen von Dover erwischt worden, als sie islamistische Hetzschriften auf ihren Laptops mit sich führten. Unter anderem wurden die Artikel „Wie man in der Küche seiner Mutter eine Bombe baut“ und „39 Möglichkeiten den Dschihad zu unterstützen“ sichergestellt. Ein Teil der Artikel stammt aus der englischsprachigen Zeitschrift „Inspire“, die einer Al-Kaida-Splittergruppe zugeschrieben wird.
Christian E. und Robert B. werden der Solinger Salafisten-Szene zugerechnet. Der reine Besitz der Schriften ist in Deutschland nicht ohne weiteres strafbar, wie eine Vertreterin der britischen Anklagebehörde Crown Prosecution Service vor Gericht erklärte. Auch in den USA werde der Besitz der Schriften alleine nicht bestraft.
Christian E. hatte zu seiner Verteidigung angeführt, er habe nicht gewusst, dass die Texte in Großbritannien verboten sind. Er habe sich lediglich „einen umfassenden Überblick über alle Richtungen des Islam“ verschaffen wollen. Das Gericht wertete gegen den Deutschen, dass er auf seinem Laptop keine Texte gespeichert hatte, die moderaten Glaubensrichtungen des Islam zuzurechnen sind.
Während des Prozesses hatte der Vater von Christian E. freiwillig vor britischen Ermittlern ausgesagt. Er hatte versucht, die positive Seite seines Sohnes darzustellen, der 2003 zum Islam übergetreten war. Demnach soll Christian E. in der Solinger Moschee, wo er wie auch Robert B. phasenweise sogar gewohnt hatte, verblendet worden sein. Beide lernten Arabisch und hielten Kontakte nach Ägypten.