Bundestagswahl per Briefwahl Was an der Briefwahl falsch ist
Meinung · Die Quote steigt immer weiter zumal in Corona-Zeiten, aber das Bundesverfassungsgericht hat das mal anders vorgesehen. Für Parteien und Kandidaten hat das Auswirkungen.
Der Bundestagswahlkampf läuft auf vollen Touren, das politische Spitzenpersonal tümmelt sich auf Marktplätzen, Tag für Tag, Termin um Termin. Zwei Trielle von Olaf Scholz (SPD), Armin Laschet (CDU) und Annalena Baerbock (Grüne) im TV bei ARD/ZDF und ProSieben/Sat.1 stehen noch an, zahlreich werben auch deren Kompagnons noch um die Kreuze der Wähler. Aber: Für immer mehr Bürger kommt all dieses Bemühen deutlich zu spät. Sie wählen per Brief, haben ihre Wahl oft schon vor Tagen gefällt – und per Post versendet. 28,6 Prozent der Wähler sind genau so 2017 bei der letzten Bundestagswahl verfahren (eine Steigerung seit 2005 um zehn Prozent). Bei der nun anstehenden Bundestagswahl am 26. September rechnen die Experten mit einer neuen Rekordbeteiligung an Briefwählern, der Grünen-Geschäftsführer Michael Kellner gar mit einer Quote von „40 bis 50 Prozent“. Auch, weil durch die Corona-Pandemie der Gang ins Wahllokal noch beschwerlicher geworden ist.
Das heißt: Weit mehr als ein Drittel der Berechtigten sind in den letzten drei Wochen, in denen die Parteien Umfrage-Rückstände aufholen oder Führungen ins Ziel retten, bisweilen noch neue 100-Tage-Programme präsentieren wollen, womöglich gar nicht mehr erreichbar. Offenbar sind also jene im Vorteil, die den Fokus früh auf Kandidat und Inhalt gelegt haben.
Aber: Schon das Bundesverfassungsgericht hat mehrmals gesprochen, dass die Briefwahl als Mittel für eine hohe Wahlbeteiligung zwar legitim sei, aber eigentlich Ausnahme und der Gang ins Wahllokal der Regelfall sein sollte. Weil die „öffentliche Kontrolle der Stimmabgabe zurückgenommen“ und auch die „Integrität der Wahl nicht gleichermaßen gewährleistet“ sei, warb das Gericht für eine Wahl, die in der Hauptsache an der Urne erfolgen möge. Wohl auch, weil sie dann zum gleichen Zeitpunkt unter Einbezug aller bis dahin gesammelten Erkenntnisse erfolgen kann. Man darf an diesen grundsätzlichen Ratschlag in diesen Tagen durchaus mal erinnern.