Zwei Jahre lang Kurzarbeitergeld
Regierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften einigen sich.
Berlin. Bundesregierung, Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich auf verbesserte Konditionen bei der Kurzarbeit verständigt. Danach soll die Zahlung des Kurzarbeitergeldes von 18 auf 24 Monate verlängert werden. Zugleich werden die Arbeitgeber bei den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet. Das teilte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nach einem Treffen mit DGB-Chef Michael Sommer und Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt mit.
Nach dem Vorschlag von Scholz für ein neues Programm "Kurzarbeitergeld plus" soll die Bezugsdauer auf 24 Monate verlängert werden. Wenn in einem Unternehmen bereits sechs Monate Kurzarbeit geleistet wurde, soll der Betrieb danach vollständig von den Sozialversicherungsbeiträgen entlastet werden. Damit kommt der Minister den Forderungen der Arbeitgeber nach.
Scholz sagte, damit werde den Unternehmen eine verlängerte Perspektive gegeben. Arbeitgeberpräsident Hundt sprach von einem wesentlichen Schritt, der sich in den kommenden Monaten positiv auswirken werde. Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes habe für die Unternehmen aber keine Priorität. Wichtiger seien weitere Kostenentlastungen.
Auch DGB-Chef Sommer sprach von einem "wichtigen Schritt, dass Unternehmen weiter das Instrument der Kurzarbeit nutzen können". Entlassungen könnten so vermieden werden. Es sei gelungen, eine Beschäftigungsbrücke zu schlagen. Angesichts der nach unten korrigierten Konjunkturprognosen seien zusätzliche Anstrengungen erforderlich.
Bei der Kurzarbeit kommt die Bundesagentur für Arbeit (BA) für einen Teil der Verdienstausfälle auf, die durch die verkürzte Arbeitszeit verursacht werden. Unternehmen, die unter Auftragsrückgängen leiden, können so Entlassungen eher vermeiden. Die zusätzlichen Kosten für die geplante Verbesserung sind offen. Bisher hat die BA für Kurzarbeit 2,1 Milliarden Euro im Etat veranschlagt.
Eine Zustimmung der Union zu den Plänen gilt als wahrscheinlich. Zumindest die verlängerte Bezugsdauer könnte schon in den nächsten Tagen in Kraft treten.