Ab 13 Jahren: Ferienjob für Jugendliche
Kassel (dpa/tmn) - Wollen Jugendliche in den Ferien jobben, müssen sie die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachten. Danach dürfen Kinder unter 13 Jahren nicht beschäftigt werden, teilt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau mit.
Jugendliche zwischen 13 und 14 Jahren können bis zu zwei Stunden täglich arbeiten, bei 15- bis 17-Jährigen sind es acht Stunden täglich und bis zu 40 Stunden wöchentlich. Jugendlichen über 16 Jahren ist es bei einem Job in der Landwirtschaft erlaubt, während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich zu arbeiten und bis zu 85 Stunden in der Doppelwoche.
Der Verdienst im Ferienjob wirkt sich nicht auf das Kindergeld aus, solange das Kind in einer Erstausbildung ist. Bei Ferienjobs fallen allerdings Steuern an. Liegt das Jahreseinkommen unter 8652 Euro können die Steuern über die Einkommenssteuererklärung aber komplett zurückgeholt werden. Unter Umständen ist es auch möglich, dass der Arbeitgeber die Steuern pauschaliert und der Ferienjobber sie nicht abführen muss.
Ein Ferienjob ist außerdem beitragspflichtig zur Sozialversicherung. Die Beiträge entfallen allerdings, wenn pro Jahr nicht mehr als an 70 Arbeitstagen oder drei Monaten am Stück gearbeitet wird.