Arbeitszeit-Verkürzung Antrag auf Teilzeit braucht keine Begründung

Düsseldorf (dpa/tmn) - Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, aus Vollzeit in Teilzeit zu wechseln. Einen Grund dafür müssen sie dem Arbeitgeber nicht nennen, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).

Foto: dpa

Ein paar andere Voraussetzungen gibt es aber: So besteht der Anspruch auf Teilzeit zum Beispiel nur, wenn jemand länger als sechs Monate bei einem Arbeitgeber mit mindestens 15 Mitarbeitern beschäftigt ist. Angestellte müssen den Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit einreichen.

Vorschriften zur genauen Ausgestaltung der Teilzeit gibt es aber nicht, und auch zum Umfang der Arbeitszeit-Verkürzung macht das Gesetz keine Angaben. Theoretisch sind damit den Angaben nach auch sehr geringe Verkürzungen möglich, um wenige Stunden etwa.

Übertreiben sollte man es damit aber nicht - so wie im Fall eines Piloten aus Hessen: Der wollte seine Arbeitszeit so verkürzen, dass er einen zusätzlichen Tag pro Jahr frei hatte, nämlich um genau 0,21 Prozent. Damit scheiterte er vor Gericht.