Arbeit im Home Office ist Verhandlungssache mit dem Chef
Berlin (dpa/tmn) - Die Niederländer haben seit Juli in einigen Fällen einen Rechtsanspruch auf Home Office - in Deutschland gibt es das bis jetzt jedoch nicht. „Hier ist das nach wie vor Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Der Chef kann Home Office erlauben, muss es jedoch nicht. In einigen Branchen kann es dazu jedoch Regelungen im Tarifvertrag geben. Wer Home Office beantragen will, sollte deshalb im ersten Schritt dort nachgucken, ob es entsprechende Klauseln gibt. Ist das nicht der Fall, bleibt nur die Möglichkeit, den Chef davon zu überzeugen.
Stimmt der zu, fixieren Arbeitgeber und -nehmer die Details am besten schriftlich. Kommt es später zum Streit, haben beide Seiten so etwas in der Hand. Aus dem Vertrag sollte etwa hervorgehen, ob beim Arbeitnehmer ein Arbeitsplatz vorhanden ist oder extra eingerichtet werden muss. Ist letzteres der Fall, stellt sich die Frage, wer die Kosten dafür trägt. Verlangt der Arbeitgeber das Home Office, muss er für die Einrichtung des Arbeitsplatzes bezahlen. In allen anderen Fällen sei das Verhandlungssache, erläutert Eckert.
Wichtig sei außerdem, klare Regelungen zu den Arbeitszeiten zu treffen. Wann muss der Arbeitnehmer erreichbar sein? Bis wann sollen bestimmte Aufgaben erledigt sein? Je detaillierter die Absprachen sind, desto unwahrscheinlicher ist später Streit. Schließlich bleibt die Frage nach dem Versicherungsschutz. Was passiert, wenn der Arbeitnehmer im Home Office ausrutscht und sich verletzt? Gut ist hier, die Berufsgenossenschaft von der Einrichtung des Heimarbeitsplatzes zu informieren, damit es im Notfall keine Probleme gibt.