Schutzrechte Arbeitnehmer müssen im Urlaub nicht erreichbar sein

Heidelberg (dpa/tmn) - Urlaub ist Urlaub - und keine Arbeit. Arbeitgeber können ihren Angestellten daher nicht vorschreiben, dass sie im Urlaub E-Mails lesen oder ans Handy gehen müssen.

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„Als regulärer Arbeitnehmer muss ich im Urlaub nicht erreichbar sein“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Heidelberg. Viele nehmen die Arbeit aber trotzdem mit in die Ferien: Nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag des IT-Verbands Bitkom sind sieben von zehn Arbeitnehmern auch im Urlaub erreichbar.

Wer das nicht tut, muss aber keine Konsequenzen befürchten. Denn für den Urlaub von Arbeitnehmern gelten Schutzrechte. Die greifen sogar im Notfall, sagt Michael Eckert: So könne der Chef Arbeitnehmer zwar versuchen zu kontaktieren - etwa, wenn der ein wichtiges Passwort für den Server hat. „Auch dann gibt es aber keine Pflicht zur ständigen Erreichbarkeit, das ist rein freiwillig.“

Anders kann der Fall nur weiter oben auf der Karriereleiter sein, wenn Abteilungsleiter zum Beispiel erreichbar sein müssen, um Fristen für Verträge oder Kündigungen einzuhalten: „Da ist die Erreichbarkeit ja oft auch im eigenen Interesse“, sagt Eckert.

Und Geschäftsführer seien ohnehin keine Arbeitnehmer im rechtlichen Sinne und genießen damit auch nicht deren Schutzrechte. „Diese sind dann auch im Urlaub zunächst Vertreter des Unternehmens und müssen eventuell entsprechend erreichbar sein.“