Bafög rechtzeitig beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Wer auf Bafög angewiesen ist, sollte es rechtzeitig beantragen. Wann der beste Zeitpunkt ist und was man dafür alles braucht, erklärte Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk.

„Am besten sollte man den Antrag im August stellen, damit das Bafög pünktlich zum Studienbeginn im Oktober ausgezahlt wird“, riet Stefan Grob vom Deutschen Studentenwerk. Bafög kann auch ohne vorliegende Immatrikulationsbescheinigung beantragt werden. Sie könne nachgereicht werden, so Grob. Spätestens sollte der Antrag in dem Monat eingereicht werden, in dem das Studium beginnt. Denn Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt. Wer die Frist verstreichen lässt, verschenkt jeden Monat Geld.

Zuständig für den Bafög-Antrag ist das Studentenwerk am Hochschulort. „Man sollte sich dort bereits früh einen Beratungstermin geben lassen, damit ein realistischer Finanzierungsplan erstellt werden kann“, so Stefan Grob. Da für den Bafög-Antrag viele Unterlagen benötigt werden, sei es empfehlenswert, sich vorher genau zu informieren. Denn damit der Antrag genehmigt werden kann, müssen die Unterlagen vollständig sein.

Benötigt werden Form- und Zusatzblätter, Bescheinigungen und Nachweise. Um den Überblick zu behalten, ist die Antragsassistenz des Bildungsministeriums unter www.das-neue-bafoeg.de hilfreich. Dort werden einem die benötigten Antragsformulare zum Herunterladen angeboten. Das Bafög direkt online zu beantragen, funktioniert bisher leider nur in Bayern.

Wenn man sich unsicher ist, ob man überhaupt Bafög beziehen kann, sollte man sich ebenfalls beim Studentenwerk beraten lassen. „Lieber einmal den Anspruch prüfen lassen, als Geld zu verschenken“, rät Stefan Grob. Selbst wenn sich herausstelle, dass man keinen Anspruch auf Bafög hat, stehen einem eventuell andere Sozialleistungen wie Wohngeld zu.

Nach dem Studium müssen die jungen Menschen das Bafög zurückzahlen. Allerdings nur die Hälfte, denn die anderen 50 Prozent werden vom Staat als Zuschuss gezahlt. Der Rest ist ein zinsloser Kredit. „Das Darlehen ist auf die Summe von 10 000 Euro gedeckelt“, so Stefan Grob. So könne der Student am Ende keine bösen Überraschungen erleben. Die Rückzahlung regelt das Bundesverwaltungsamt. Wann und in welcher Höhe die erste Rückzahlungsrate fällig werde, hängt von der finanziellen Situation nach Abschluss des Studiums ab, also zum Beispiel der Höhe des ersten Einkommens des Studenten.