Bei Gesundheitsproblemen im Job erst mit dem Betriebsarzt sprechen

München (dpa/tmn) - Wer sich in seinem Job gesundheitlich überlastet sieht, sollte zuerst mit dem Betriebsarzt sprechen. So können Konflikte mit dem Arbeitgeber vermieden und konstruktive Lösungen gefunden werden.

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Mit einer steigenden Anzahl von Berufsjahren fallen manche Tätigkeiten Mitarbeitern extrem schwer. Egal, ob es darum geht, im Job schwer zu heben oder nachts zu arbeiten: Wer sich dazu nicht mehr in der Lage sieht, sollte erst mit dem Betriebsarzt sprechen. Darauf weist Prof. Dennis Nowak hin, Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM). Häufig ist es möglich, dass Betroffene innerhalb der Firma den Arbeitsplatz wechseln oder Unterstützung bekommen.

In der Praxis sei es häufig so, dass Arbeitnehmer bei ihrem Hausarzt um ein Attest bitten. Der bescheinigt dann, dass sie zum Beispiel nicht mehr nachts arbeiten dürfen oder nicht über fünf Kilo heben sollen. Zeigen sie das Attest dem Arbeitgeber, weiß der sich gerade bei kleineren Betrieben nicht selten anders zu helfen, als zu kündigen. Selbst dann, wenn das arbeitsrechtlich gar nicht haltbar ist. Später treffen sich die Parteien dann in vielen Fällen vor Gericht. Viele Arbeitnehmer sind von dieser Situation dann überrascht. Solche drastischen Konsequenzen wollten sie in der Regel mit dem Attest nicht provozieren.

Um eine Eskalation von vornherein zu verhindern, sei es gut, wenn der Betriebsarzt eingeschaltet wird. Er kann häufig besser als der Hausarzt einschätzen, welche Möglichkeiten es für Mitarbeiter gibt.