Feiertage im Überblick Brückentage 2018: So holen Berufstätige mehr Urlaub raus
Berlin (dpa/tmn) - Die gute Nachricht für Arbeitnehmer gleich vorweg: Gestohlene Feiertage gibt es 2018 nicht. Alle bundesweiten Feiertage fallen im kommenden Jahr in die Woche und nicht auf Samstag oder Sonntag.
Allerdings liegen sie meistens auch mitten in der Woche.
Wer ein extralanges Wochenende herausschlagen will, muss also zusätzliche Urlaubstage opfern und sich eventuell mit Kollegen arrangieren. Und: Einen zusätzlichen Feiertag wie den Reformationstag 2017 hat 2018 nicht im Angebot. Abgesehen davon gibt es aber reichlich Gelegenheit für Kurzurlaube und freie Wochenenden - je nach Bundesland mal mehr, mal weniger. Ein kleiner Überblick:
- Die Wandertage: Die bundesweiten Feiertage Tag der Arbeit und Tag der Deutschen Einheit liegen 2018 auf einem Dienstag beziehungsweise auf einem Mittwoch. Hinzu kommen die beiden Neujahrstage am Montag (2018) und an einem Dienstag (2019). Für ein oder zwei Urlaubstage sind also richtig lange Wochenenden drin - wenn der Arbeitgeber und die Kollegen mitspielen. Denn Brückentage sind als Urlaubstage heiß begehrt, an den meisten Arbeitsplätzen können aber unmöglich alle Kollegen gleichzeitig weg sein.
„Der Arbeitgeber darf dann auswählen“, erklärt Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er muss dabei soziale Gesichtspunkte berücksichtigen: Eltern von Kindern etwa, deren Kita am Brückentag schließt, haben also Vorrang. Darüber hinaus kann es auch andere Gründe geben - nur nachvollziehbar müssen die Kriterien für die Urlaubsvergabe sein. Auch ein „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ist deshalb nicht ganz ausgeschlossen, sagt Bredereck.
- Die festen Tage: Ostern und Pfingsten gibt es auch ohne zusätzlichen Wochentag vier beziehungsweise drei freie Tage am Stück. 2018 liegen Ostern und damit auch die darauf folgenden christlichen Feiertage relativ früh: Ostersonntag ist am 1. April, Christi Himmelfahrt am 10. und der Pfingstsonntag schließlich am 20. Mai.
Eigentlich ist das eine Steilvorlage für eine Städtereise oder andere Kurztrips. Allerdings kommen natürlich auch andere auf diese Idee. Das zeigt eine Stichprobe der Reisesuchmaschine Kayak: Demnach sind Flüge zu den 20 beliebtesten Urlaubszielen der Deutschen rund um die Brücken- und Feiertage 2018 im Schnitt 16 Prozent teurer als ein bis zwei Wochen später an einem regulären Wochenende. An Ostern sind es sogar 20 Prozent, an Neujahr satte 58. Hier gilt es also abzuwägen: Lieber ein oder zwei Urlaubstage mehr opfern - oder mehr bezahlen?
- Die Extratage: Abseits der bundesweiten Feiertage gibt es freie Tage, über die sich nur Arbeitnehmer in bestimmten Bundesländern freuen. Auch sie liegen 2018 meist mitten in der Woche: Mariä Himmelfahrt zum Beispiel an einem Mittwoch, der Reformationstag und Allerheiligen direkt hintereinander an einem Mittwoch und einem Donnerstag. Fronleichnam ist ohnehin immer ein Donnerstag. Einzige Ausnahme ist 2018 Heilige Drei Könige, der auf einen Samstag fällt.
Hinzu kommen regionale Feiertage wie das Augsburger Friedensfest am 8. August, einem Mittwoch, und natürlich der Karneval beziehungsweise Fasching. Rosenmontag ist 2018 am 12. Februar und eigentlich kein Feiertag - in und rund um die Hochburgen haben viele Schulen und Behörden dann aber trotzdem geschlossen, manche Betriebe stellten Arbeitnehmer frei oder haben entsprechende Regelungen in ihrem Tarifvertrag.
- Die Weihnachtsfeiertage: Ein Sonderfall ist der Doppelschlag aus Weihnachten und Silvester zum Jahresende. Der wird 2018 besonders knifflig, denn Heiligabend ist ein Montag. Zwischen dem vierten Adventswochenende und den zwei freien Feiertagen steht damit theoretisch ein Arbeitstag.
„Heiligabend ist ein ganz normaler Arbeitstag“, sagt Bredereck. Wer nicht arbeiten will, muss also Urlaub nehmen - und sich eventuell wie an anderen Brückentagen mit Kollegen um den freien Tag streiten. Allerdings gibt es auch viele Betriebe, die ihren Angestellten an diesem Tag grundsätzlich frei geben, erklärt Bredereck. Das geht etwa per Tarifvertrag oder über eine Betriebsvereinbarung.