Chef bedroht - Arbeitnehmer müssen mit Kündigung rechnen
Mönchengladbach (dpa/tmn) - Seinen Chef zu beleidigen, gehört nicht zu den besten Ideen. Wer ihn sogar bedroht, muss man mit einer Kündigung rechnen. Ein Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach hat dies noch einmal bestätigt.
Wer seinen Vorgesetzten massiv beschimpft, muss eine Kündigung einkalkulieren. Das gilt vor allem dann, wenn bereits eine Abmahnung wegen des gleichen Fehlverhaltens vorliegt. Das hat das Arbeitsgericht Mönchengladbach entschieden (Az.: 6 Ca 1749/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.
Während Bodenbelagsarbeiten beschimpfte ein Straßenbauarbeiter seinen direkten Vorgesetzten im Beisein eines Kollegen mit den Worten: „Ich hau dir vor die Fresse, ich nehme es in Kauf, nach einer Schlägerei gekündigt zu werden.“ Und weiter: „Der kriegt von mir eine Schönheitsoperation! Wenn ich dann die Kündigung kriege, ist mir das egal.“
Egal war es dem Mann dann aber doch nicht. Als er die fristlose Kündigung erhielt, erhob er Kündigungsschutzklage - allerdings ohne Erfolg. Der Mitarbeiter habe seinen Vorgesetzten in strafrechtlich relevanter Art und Weise bedroht, so die Richter. Sie wiesen außerdem darauf hin, dass er wegen der Bedrohung seines damaligen Vorgesetzten ungefähr ein Jahr zuvor bereits eine Abmahnung erhalten hatte. Auch die Behauptung des Mannes, dass sein Vorgesetzter ihn zuvor massiv provoziert habe, konnten die Richter aufgrund der Beweislage nicht nachvollziehen.