Chef darf Nippes am Schreibtisch verbieten

Berlin (dpa/tmn) - Fotos vom Freund, das Glücksschweinchen von der Tochter, die bunte Lieblingstasse: So mancher Beschäftigte umgibt sich am Arbeitsplatz gern mit persönlichem Krams. Das kann gut fürs Wohnbefinden sein - ist aber nicht immer erlaubt.

Der Arbeitgeber kann es seinen Angestellten untersagen, auf dem Schreibtisch persönliche Gegenstände wie Fotos oder Nippes aufzustellen. „Das ist eine Frage der Ordnung des Betriebes, über die der Arbeitgeber entscheidet“, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin. Selbst wenn persönliche Gegenstände am Arbeitsplatz jahrelang toleriert wurden, könne der Chef seine Meinung ändern und sie verbieten. Gibt es einen Betriebsrat, muss der zustimmen. Über ihn können Mitarbeiter sich auch gegen eine entsprechende Anweisung zur Wehr setzen.

Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat über die Frage nicht einigen, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Diese ist ein innerbetriebliches Schlichtungsgremium - mit einem neutralen Vorsitzenden von außerhalb des Unternehmens. Kommt es zu keiner Einigung, trifft das Schlichtungsgremium eine verbindliche Entscheidung. Im Konfliktfall könne es deshalb sein, dass das Familienfoto über Umwege doch auf dem Schreibtisch bleibt, erklärt Meier.