Reise ins Ausland Das ist bei Urlaub während der Krankschreibung zu beachten

Berlin (dpa/tmn) - Wenn ein Arbeitnehmer langfristig krank geschrieben ist, kann er in dieser Zeit unter bestimmten Voraussetzungen Urlaub machen. Zunächst sollte er aber Rücksprache mit seinem Arzt halten.

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Bezieht jemand Krankengeld und verbringt den Urlaub innerhalb Deutschlands, wird die Leistung weitergezahlt, erklärt der Verband der Ersatzkassen (vdek). Reist die Person jedoch ins Ausland, wird meist kein Krankengeld weitergezahlt. Ausnahme: die Krankenkasse hat zuvor dem Urlaub ausdrücklich zugestimmt. Das passiert in der Regel jedoch nur, wenn die Reise den Heilungsprozess nicht gefährdet - dies muss ein ärztliches Attest, das der Kasse vorliegt, bestätigen.

Eine von der Krankenkasse vorgeschlagene Heilbehandlung hat immer Vorrang vor der Urlaubsreise. Und der Anspruch auf Krankengeld besteht nur für den gesamten Urlaubszeitraum, wenn die Krankschreibung auch für diesen Zeitraum gilt - anderenfalls müssen Betroffene im Urlaub am ersten Werktag, nachdem die Krankschreibung ausgelaufen ist, einen Arzt aufsuchen, damit dieser die Krankschreibung gegebenenfalls verlängert.