Diagnose HIV-positiv - Muss ich es meinem Chef sagen?
Berlin (dpa/tmn) - Wer sich mit HIV infiziert hat, steht vor der Frage: Muss ich es auf der Arbeit sagen? Viele tun sich damit schwer. Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins, beantwortet wichtige Fragen:
Müssen Bewerber dem Arbeitgeber von einer HIV-Erkrankung erzählen?
Grundsätzlich nicht, sagt Eckert. Fragt der Arbeitgeber nach einer HIV-Erkrankung, dürfen Bewerber in den meisten Fällen sogar lügen, ohne dass es arbeitsrechtliche Konsequenzen für sie hat. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Besteht die Gefahr, dass Beschäftigte entweder die geschuldete Tätigkeit krankheitsbedingt nicht erbringen können oder andere anstecken könnten, müssen sie von der Erkrankung erzählen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand in Reinräumen arbeitet - etwa in der Chemiebranche - oder sich im Krankenhaus für eine Arbeit im OP bewirbt und dort viel mit offenen Wunden zu tun hat. In dem Fall habe der Arbeitgeber ein berechtigtes Interesse daran, von der Erkrankung zu erfahren.
Jemand hat schon einen Job und infiziert sich dann mit HIV. Muss er den Arbeitgeber informieren?
Hier gilt teilweise dasselbe wie bei den Bewerbern, erklärt Eckert. Eine solche Informationspflicht besteht für Beschäftigte nur, wenn sie in einem Bereich arbeiten, in dem die Gefahr besteht, dass sie andere anstecken. In dem Fall sollten Arbeitnehmer sofort Bescheid geben. Machen sie das nicht, und der Arbeitgeber erfährt zufällig von ihrer Erkrankung, müssen sie ansonsten mit einer Kündigung rechnen. Stecken sie andere an, und haben das leichtfertig in Kauf genommen, drohen ihnen im schlimmsten Fall sogar strafrechtliche Konsequenzen.
Haben Kollegen einen Anspruch darauf, von einer HIV-Erkrankung zu erfahren?
Grundsätzlich nicht. Wenn keine Ansteckungsgefahr besteht, geht das die Kollegen nichts an.