Durch den Mutterschutz sinkt die Zahl der Urlaubstage dagegen nicht erklärt Kaja Keller, Anwältin und Expertin für Arbeitsrecht. Zudem verfällt Urlaub, den Schwangere vor dem Mutterschutz noch nicht verbraucht haben, nicht wie sonst zum Jahresende. Stattdessen können Frauen ihn nach dem Mutterschutz noch nehmen - und zwar im dann laufenden und dem darauf folgenden Jahr.
Die Zahl der Urlaubstage sinkt auch nicht, wenn das Kind vor dem errechneten Termin zur Welt kommt. Denn anders als früher verlieren Mütter dadurch keine Mutterschutz-Tage, erklärt die Expertin: Die Tage zwischen dem errechneten und dem gesetzlichen Entbindungstermin werden an die übliche Acht-Wochen-Schutzfrist angehängt. Auch bei einer verfrühten Geburt dauert sie insgesamt also immer 14 Wochen.