Wissen für den Hochschulstart Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für orientierungslose Uni-Anfänger
Berlin (dpa/tmn) - Jeder Student war einmal Ersti - und entsprechend verwirrt von den vielen neuen Eindrücken und Begriffen. Hilfestellung im Chaos der ersten Uni-Wochen gibt das folgende Ersti-ABC.
Mit Tipps vom Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, dem Deutschen Studentenwerk sowie den Portalen „ Studis-Online“, „ Studi-Info“ und „ Studieren.de“ steht dem Hochschulstart nichts mehr im Weg.
- Anwesenheitspflicht, die: Das Deutsche Hochschulrahmengesetz legt fest, dass Unis keine generelle Anwesenheitspflicht beschließen dürfen. Aber: Einzelne Übungen, Praktika oder Laborstunden können Anwesenheit voraussetzen.
- AStA, der: Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierenden. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium.
- Bafög, das: Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Regelt eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Beantragen können Studierende es laut Bundesbildungsministerium beim Studentenwerk vor Ort.
- Credit Points, die: Sind Teil des European Credit Transfer System (ECTS), das die Vergleichbarkeit von Studiengängen gewährleisten soll. Hilfestellung zur Arbeitsplanung: Ein Credit Point steht für 25-30 Arbeitsstunden.
- Erasmus: Ein Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte während des Studiums. Studierende bekommen damit finanzielle und organisatorische Unterstützung bei einem Semester im Ausland.
- Fachschaftsrat, der: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs und organisiert Info- und Kulturveranstaltung wie die Ersti-Woche.
- Hochschulsport, der: Eine gute Abwechslung vom Sitzen am Schreibtisch - und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot.
- Jobbörse, die: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsweise vom Studentenwerk vor Ort.
- Kindergeld, das: Eltern volljähriger Studierender erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen.
- Krankenversicherung, die: Geringfügig beschäftigte Studierende können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studententarife.
- Literatur, die: Bei einigen Standardwerken lohnt sich die Anschaffung, beim Rest greifen Studierende besser auf Kopien oder Leihexemplare zurück. Viele Dozenten stellen einen Handapparat oder Reader zur Verfügung.
- Regelstudienzeit, die: Die Semesterzahl, die für das Absolvieren des Studiengangs vorgesehen ist. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländern Gebühren bezahlen.
- Semesterbeitrag, der: Studiengebühren gibt es in Deutschland höchstens noch für Bummelstudenten, ein Semesterbeitrag wird aber meistens trotzdem fällig.
- Stipendium, das: Förderungen können nicht nur Studierende mit besonders guten Noten bekommen. Auch wer sich sozial engagiert oder zu einer Minderheit gehört, hat Chancen, unterstützt zu werden.
- Ummelden, das: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflicht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden.
- Vorlesungsfreie Zeit, die: Nicht zu verwechseln mit Ferien! Hausarbeiten und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengängen sind hier Pflichtpraktika vorgesehen.