Bewerbung Fehlendes Arbeitszeugnis kann Ausschlusskriterium sein
München (dpa/tmn) - Arbeitnehmer sollten sich darum kümmern, dass sie von allen Arbeitgebern ein Arbeitszeugnis vorlegen können. Diese Dokumente hätten im Bewerbungsprozess in Deutschland nach wie vor einen hohen Stellenwert, sagt Walter Feichtner, Karrierecoach aus München.
17.11.2016
, 04:34 Uhr
Fehlt eines, kann das ein Ausschlusskriterium sein. Einige Arbeitgeber geben Bewerbern dann jedoch die Möglichkeit, das Zeugnis nachzureichen. Wer rechtzeitig zum Versand der Bewerbung noch kein Zeugnis hat, sollte daher in der Personalabteilung des potenziellen Arbeitgebers nach dieser Möglichkeit fragen.