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HIV-Infektion geht den Chef nichts an

Köln (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen ihren Vorgesetzen nichts über ihre Krankheiten erzählen. Das gilt auch für die Infektion mit HIV. Was aber, wenn der Personaler im Bewerbungsgespräch sich trotzdem nach Aids erkundigt?

Köln (dpa/tmn) - Arbeitnehmer müssen ihren Vorgesetzen nichts über ihre Krankheiten erzählen. Das gilt auch für die Infektion mit HIV. Was aber, wenn der Personaler im Bewerbungsgespräch sich trotzdem nach Aids erkundigt?

Infizieren sich Arbeitnehmer mit HIV, müssen sie ihrem Chef davon nichts sagen. „Der Arbeitgeber hat keinen Rechtsanspruch, davon zu wissen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Im Gegenteil: Sie rät, im Job lieber nichts zu erzählen. Denn die Gefahr sei groß, dass die Infizierten anschließend benachteiligt werden. Nur bei einem sehr guten Verhältnis, sollte der Mitarbeiter mit dem Vorgesetzen über die Infektion sprechen.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme: Unter Umständen müssen Mitarbeiter ihren Vorgesetzten in Kenntnis setzen - und zwar dann, wenn die Gefahr besteht, im Job Dritte anzustecken. Das betrifft etwa Ärzte, Krankenschwestern und Angestellte in der Medikamentenherstellung, erläutert Oberthür.

Auch im Bewerbungsgespräch sind alle Fragen nach einer HIV-Infektion oder einer Aids-Erkrankung tabu. „Fragt der Personaler danach, darf der Bewerber sogar lügen“, sagt Oberthür. Rechtliche Konsequenzen - etwa eine Anfechtung des Arbeitsvertrags - muss er in diesem Fall nicht befürchten.

Grundsätzlich rät Oberthür davon ab, in einem Bewerbungsprozess von einer HIV-Infektion zu erzählen, wenn keine Gefährdung Dritter zu befürchten ist. Die Wahrscheinlichkeit sei groß, dass der Bewerber aus diesem Grund den Job nicht bekomme.