„Ich hau dir vor die Fresse“ zum Chef rechtfertigt Rauswurf

Mönchengladbach (dpa) - Wer seinem Chef Prügel („Ich hau dir vor die Fresse“) androht, hat bei einer fristlosen Kündigung schlechte Karten. Darauf hat das Arbeitsgericht in Mönchengladbach am Mittwoch hingewiesen und dem Rauswurf eines Mönchengladbacher Straßenbauarbeiters nach 25 Betriebsjahren zugestimmt.

Erschwerend sei in dem Fall hinzugekommen, dass der Arbeiter bereits ein Jahr zuvor nach einer ähnlichen Drohung abgemahnt worden sei. Der Arbeiter hatte argumentiert, er sei von seinem Vorgesetzten massiv provoziert worden. Dafür hatte das Gericht allerdings keine Beweise gefunden.